6432/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.09.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenecker, Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Vollzug des Fremdenrechts

 

 

Wie der medialen Berichterstattung zu entnehmen war (siehe etwa Oberösterreichische Nachrichten vom 3.7.2010, "Georgische Familie abgeschoben, 15-Jähriger spurlos verschwunden", sowie vom 19.7.2010, "15-Jähriger bleibt nach Abschiebung seiner Familie verschwunden") verschwand während der Durchführung der Abschiebung einer mehrköpfigen, gut integrierten Familie aus Georgien in Oberösterreich der älteste, mit 15 Jahren noch minderjährige, Sohn spurlos. Die Amtshandlung wurde allerdings unbeirrt fortgesetzt, wobei die Beamten darüber hinaus in einem Nachbarhaus eine - richterlich nicht gedeckte - Hausdurchsuchung vorgenommen haben sollen, weil sie das Kind dort angeblich vermutet haben. Ohne den minderjährigen Sohn aufgefunden zu haben wurde die Amtshandlung vollendet und die Familie nach Georgien abgeschoben. Nach derzeitigen Informationen ist der Jugendliche noch immer abgängig.

Sozusagen "nebenbei" wurde während dieser zweifelhaften Hausdurchsuchung offenbar ein Kind der Hauseigentümer durch das unangekündigte Eindringen der ausführenden Beamten völlig erschreckt. Die Hauseigentümer und Eltern waren im Übrigen während der Durchsuchung ortsabwesend.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Werden in solchen Fällen von den zuständigen Behörden besondere Maßnahmen zur Auffindung getroffen und Behörden eingeschaltet, um minderjährige Kinder von bereits abgeschobenen Fremden aufzufinden und wenn ja, welche?
  2. Werden dabei auch internationale Behörden eingeschaltet und wenn ja, welche?
  3. Erfolgt in solchen Fällen eine Koordination der involvierten Behörden und wenn ja, wer koordiniert und leitet derartige Amtshandlungen?
  4. Was passiert in derartigen Fällen nach Auffindung des minderjährigen Fremden? (Bitte um eine möglichst exakte Darstellung des behördlichen Ablaufes).
  5. Wie hat die Behörde in derartigen Fällen vorzugehen, wenn der minderjährige Fremde abgeschoben werden soll bzw. wird? (Bitte um möglichst detaillierte Darstellung des Ablaufes bis zur tatsächlich erfolgten Verbringung ins Ausland.)
  6. Sind die involvierten Behörden angehalten mit den Eltern Kontakt aufzunehmen oder/und Kontakt zu halten?
  7. Wenn ja, wie wird die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Eltern gewährleistet?
  8. Wie häufig hat die Behörde in den letzten 5 Jahren im Rahmen von Abschiebungen minderjährige Fremde von den Eltern getrennt?
  9. Wie oft wurden in den letzten 5 Jahren minderjährige Fremde nicht im Beisein der Eltern abgeschoben?
  10. Wie oft wurden in den letzten 5 Jahren von den Behörden Familien abgeschoben, obwohl noch minderjährige Angehörige im Bundesgebiet verblieben sind?
  11. Wie oft wurde in den vergangenen 5 Jahren im Zuge von Abschiebungen von den Ermächtigungen der §§ 36, 75 FPG Gebrauch gemacht?
  12. Wie oft wurden dabei Grundstücke, Räume Betriebsstätten, Arbeitsstellen sowie Fahrzeuge von am fremdenrechtlichen Verfahren unbeteiligter Dritter betreten bzw. durchsucht?
  13. Ist eine Änderung der §§ 36 oder/und 75 FPG in Richtung einer verfassungskonformen Regelung von Hausdurchsuchungen angedacht oder in Vorbereitung?
  14.  Steht aus Ihrer Sicht künftig für sämtliche an fremdenrechtlichen Verfahren völlig unbeteiligten Bürgerinnen und Bürger zu befürchten, dass die Fremdenpolizei auf bloßen - möglicherweise völlig unbegründeten - Verdacht hin in ihre Häuser oder Wohnungen eindringt oder/und Durchsuchungshandlungen vornimmt?
  15.  Welche konkreten Vorkehrungen werden Sie treffen, um sicherzustellen, dass künftig nicht sämtliche an fremdenrechtlichen Verfahren völlig unbeteiligten Bürgerinnen und Bürger befürchten müssen, dass die Fremdenpolizei auf bloßen - möglicherweise völlig unbegründeten - Verdacht hin in ihre Häuser oder Wohnungen eindringt oder/und Durchsuchungshandlungen vornimmt?