Eingelangt am
23.09.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Lichtenecker, Korun, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Inneres
betreffend Vollzug
des Fremdenrechts
Wie der medialen Berichterstattung zu entnehmen war (siehe etwa
Oberösterreichische Nachrichten vom 3.7.2010, "Georgische Familie
abgeschoben, 15-Jähriger spurlos verschwunden", sowie vom 19.7.2010,
"15-Jähriger bleibt nach Abschiebung seiner Familie
verschwunden") verschwand während der Durchführung der
Abschiebung einer mehrköpfigen, gut integrierten Familie aus Georgien in
Oberösterreich der älteste, mit 15 Jahren noch minderjährige,
Sohn spurlos. Die Amtshandlung wurde allerdings unbeirrt fortgesetzt, wobei die
Beamten darüber hinaus in einem Nachbarhaus eine - richterlich nicht
gedeckte - Hausdurchsuchung vorgenommen haben sollen, weil sie das Kind dort
angeblich vermutet haben. Ohne den minderjährigen Sohn aufgefunden zu
haben wurde die Amtshandlung vollendet und die Familie nach Georgien
abgeschoben. Nach derzeitigen Informationen ist der Jugendliche noch immer
abgängig.
Sozusagen "nebenbei" wurde während dieser
zweifelhaften Hausdurchsuchung offenbar ein Kind der Hauseigentümer durch
das unangekündigte Eindringen der ausführenden Beamten völlig
erschreckt. Die Hauseigentümer und Eltern waren im Übrigen
während der Durchsuchung ortsabwesend.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Werden in solchen Fällen von den zuständigen
Behörden besondere Maßnahmen zur Auffindung getroffen und
Behörden eingeschaltet, um minderjährige Kinder von bereits
abgeschobenen Fremden aufzufinden und wenn ja, welche?
- Werden dabei auch internationale Behörden eingeschaltet
und wenn ja, welche?
- Erfolgt in solchen Fällen eine Koordination der
involvierten Behörden und wenn ja, wer koordiniert und leitet
derartige Amtshandlungen?
- Was passiert in derartigen Fällen nach Auffindung des
minderjährigen Fremden? (Bitte um eine möglichst exakte
Darstellung des behördlichen Ablaufes).
- Wie hat die Behörde in derartigen Fällen vorzugehen,
wenn der minderjährige Fremde abgeschoben werden soll bzw. wird?
(Bitte um möglichst detaillierte Darstellung des Ablaufes bis zur
tatsächlich erfolgten Verbringung ins Ausland.)
- Sind die involvierten Behörden angehalten mit den Eltern
Kontakt aufzunehmen oder/und Kontakt zu halten?
- Wenn ja, wie wird die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den
Eltern gewährleistet?
- Wie häufig hat die Behörde in den letzten 5 Jahren im
Rahmen von Abschiebungen minderjährige Fremde von den Eltern
getrennt?
- Wie oft wurden in den letzten 5 Jahren minderjährige
Fremde nicht im Beisein der Eltern abgeschoben?
- Wie oft wurden in den letzten 5 Jahren von den Behörden
Familien abgeschoben, obwohl noch minderjährige Angehörige im
Bundesgebiet verblieben sind?
- Wie oft wurde in den vergangenen 5 Jahren im Zuge von
Abschiebungen von den Ermächtigungen der §§ 36, 75 FPG
Gebrauch gemacht?
- Wie oft wurden dabei Grundstücke, Räume
Betriebsstätten, Arbeitsstellen sowie Fahrzeuge von am
fremdenrechtlichen Verfahren unbeteiligter Dritter betreten bzw.
durchsucht?
- Ist eine Änderung der §§ 36 oder/und 75 FPG in
Richtung einer verfassungskonformen Regelung von Hausdurchsuchungen
angedacht oder in Vorbereitung?
- Steht aus Ihrer Sicht künftig für
sämtliche an fremdenrechtlichen Verfahren völlig unbeteiligten
Bürgerinnen und Bürger zu befürchten, dass die
Fremdenpolizei auf bloßen - möglicherweise völlig
unbegründeten - Verdacht hin in ihre Häuser oder Wohnungen
eindringt oder/und Durchsuchungshandlungen vornimmt?
- Welche konkreten Vorkehrungen werden Sie treffen, um
sicherzustellen, dass künftig nicht sämtliche an
fremdenrechtlichen Verfahren völlig unbeteiligten Bürgerinnen
und Bürger befürchten müssen, dass die Fremdenpolizei auf
bloßen - möglicherweise völlig unbegründeten -
Verdacht hin in ihre Häuser oder Wohnungen eindringt oder/und
Durchsuchungshandlungen vornimmt?