6475/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Konsumentengefährdung durch Quecksilber in Energiesparlampen

 

 

 

 

Seit 1. September 2009 sind aufgrund einer EU-Richtlinie über Lichtprodukte, die den schrittweisen Ausstieg von Leuchtmitteln, die eine geringe Energieeffizienz aufweisen sollen, bestimmte Glühlampen aus der Regalen verschwunden. Bis zum Jahr 2012 sollen laut EU als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Bekämpfung des Klimawandels sämtliche herkömmliche Glühbirnen schrittweise verboten werden.

 

Allein in Österreich wurden im Vorjahr rund zwei Millionen Stück Energiesparlampen verkauft – mehr als doppelt so viele wie 2006. Der gänzliche Umstieg auf Energiesparlampen wird von mehr und mehr Staaten zu einem zentralen Bestandteil ihrer Klimaschutzpolitik erklärt und soll neben einer längeren Produktlebensdauer u.a. eine Senkung des Energieverbrauchs und eine Reduktion der Stromkosten bringen.

 

Die so genannten Energiesparlampen sind aber sehr umstritten. So enthalten Energiesparlampen giftiges Quecksilber und sind deshalb nicht als Restmüll zu behandeln. Ein Anfang April 2010 veröffentlichter Testbericht der Stiftung Warentest hat jedoch ergeben, dass bis zu 90% der Lampen im Hausmüll landen. Energiesparlampen sind unter anderem aufgrund des enthaltenen Quecksilbers Sondermüll und stellen bei nicht fachgerechter Entsorgung eine Umweltbelastung dar.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende


 

Anfrage

 

1.    Wie viele Energiesparlampen wurden jeweils in den letzten 5 Jahren verkauft?

 

2.    Wie viele Energiesparlampen wurden jeweils in den letzten 5 Jahren entsorgt?

 

3.    Welche der in Energiesparlampen enthaltenen Inhaltsstoffe können bei nicht sachgemäßer Behandlung, Lagerung bzw. Entsorgung zu einer (gesundheitlichen) Gefahr für die Konsumenten werden?

 

4.    Welche Vorkehrungen wurden und werden auf österreichischen Mülldeponien und bei Müllverbrennungsanlagen getroffen, um künftig auf den durch die steigende Verwendung von Energiesparlampen anfallenden Anteil von Quecksilber zu reagieren?

 

5.    Inwieweit besteht derzeit eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung aufgrund des in Energiesparlampen enthaltenen Quecksilbers insbesondere durch die Lagerung auf Mülldeponien bzw. durch Müllverbrennung?

 

6.    Welche Gefährdung für die Konsumenten gibt es, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht und dabei unter anderem das darin enthaltene Quecksilber freigesetzt wird?