6478/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.09.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Integrationsbemühungen im Österreichischen Bundesheer
Wie der Standard in einem Artikel (29. August 2010) unter dem Titel "Bundesheer sieht sich als 'Musterbeispiel' für gelungene Integration" beschreibt, ist das Zusammenleben der Rekruten und Grundwehrdiener im Österreichischen Bundesheer weitestgehend konflikt- und problemfrei. "So gebe es unter Grundwehrdienern keine wirklichen Probleme, 'weil alle österreichische Soldaten sind, was verbindet', so Heeressprecher Michael Bauer." Bataillonskommandant Major Thomas Holzbauer führt weiter aus: "Bis jetzt habe man keine negativen Erfahrungen mit diesen Grundwehrdienern gemacht."
Auch infrastrukturelle Maßnahmen seitens des österreichischen Bundesheeres wurden ergriffen, um den kulturellen Bedürfnissen dieser Grundwehrdiener weitestgehend entgegenzukommen. Dazu zählen die Ermöglichung zur Befolgung spezifischer religiöser Feiertage, Bekleidung und Ernährung und auch u.a. eine Barttrageerlaubnis und dadurch Befreiung von der Schutzmaske, eigene Gebetsräumlichkeiten für Moslems und Turban-Trageerlaubnis für Sikh's.
Nun häufen sich jedoch anonyme Beschwerden und Erlebnisberichte über Diskriminierungen von Grundwehrdienern ohne Migrationshintergrund. So wurde uns mitgeteilt, dass Bestrafungen für türkischstämmige Grundwehrdiener weitaus geringer ausfielen, diesen "unwürdige" Reinigungsarbeiten (Zitat: "Frauenarbeit") erspart blieben und von Dritten übernommen werden müssten – mit der angeblichen Duldung dieses Verhaltens durch Kommandanten (Zitat: "Macht's Euch des selber aus") – und von ihnen ein Bedrohungsklima durch massive Einschüchterungen (Zitat: "Wenn wir uns draußen in Zivil sehen, dann hast a Messer im Rücken" und "Ich stech Dich ab") aufgebaut würde, um dienstrechtliche Konsequenzen zu verhindern. Diese Drohungen betreffe nicht nur andere Grundwehrdiener, sondern ebenfalls Kommandanten und Ausbildner und führe zu der o.g. einseitigen Konfliktvermeidung und dadurch zu einer signifikanten Benachteiligung von Grundwehrdienern ohne Migrationshintergrund.
Vor dem Hintergrund der in der Bundesverfassung in Artikel 7 und dem im Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes von 1867 verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) folgende
Anfrage