6487/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.09.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Auswahl des Anbieters der technischen Ausstattung des elektronischen Hausarrests

 

 

Mit 1. September ist der überwachte elektronische Hausarrest in Kraft getreten. Dazu war es notwendig die nötige technische Ausstattung anzuschaffen. Aus diesem Grund hat es im Sommer 2010 ein Vergabeverfahren gegeben. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens hat es mehrere Anbieter gegeben. Laut Medienberichten soll sich die Justizministerin für das teuerste Anbot entschieden haben. Dieser Umstand wäre dann unproblematisch, wenn andere Anbieter tatsächlich gravierende technische Mängel gegenüber dem ausgewählten Angebot aufgewiesen haben. Aus den vorliegenden Testergebnissen ist das aber nicht ableitbar. Daher ist es notwendig im Rahmen dieser Anfragebeantwortung komplette Transparenz für das Vergabeverfahren zu schaffen und die Gutachten der Testergebnisse zu den drei Anbietern offen zu legen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welches Vergabeverfahren gem Bundesvergabegesetz kam zur Anwendung?
  2. Wie lautete der Ausschreibungstext?
  3. Ist es richtig, dass sich drei Anbieter „ElmoTech“, „Group4“ und „euromicron“ im Rahmen des Vergabeverfahrens für die technische Ausstattung des elektonischen Hausarrests beworben haben?
  4. Ist es richtig, dass die Vergabe der technischen Ausstattung des elektronischen Hausarrests an „ElmoTech“ erfolgt ist?
  5. Wie hoch waren gegliedert nach den drei Angeboten die jeweiligen Kosten der technischen Ausstattung des elektronischen Hausarrests?
  6. Ist es richtig, dass „Group4“ und „euromicron“ wegen angeblicher technischer Mängel aus dem Bieterverfahren ausgeschieden sind?
  7. Ist es richtig, dass „Group4“ und „euromicron“ durch das Ausscheiden wegen angeblicher technischer Mängel keine Möglichkeiten haben im Rahmen des Vergabeverfahrens Rechtsmittel zu ergreifen?
  8. Ist es richtig, dass somit das teuerste Angebot im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt wurde?
  9. Wenn ja, wie erklären sie den SteuerzahlerInnen die Auswahl des teuersten technischen Ausstatters?
  10. Welche genauen qualitativen und quantitativen technischen Mängel wurden bei den Testergebnissen hinsichtlich der drei Anbieter jeweils festgestellt?
  11. Welche technischen Mängel wurden jeweils bei „Group4“ und „euromicron“ festgestellt, die bei „ElmoTech“ nicht aufgetreten sind?
  12. Ist es richtig, dass das ausgewählte und teuerste Angebot laut Gutachten in 12 von 35 Testkriterien ebenfalls Mängel aufgewiesen hat?
  13. Sind sie bereit im Rahmen dieser Anfrage die Gutachten zu den Testergebnissen hinsichtlich der drei Anbieter offen zu legen?