Eingelangt am 29.09.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für
Justiz
betreffend Auswahl des Anbieters
der technischen Ausstattung des elektronischen Hausarrests
Mit 1. September ist der
überwachte elektronische Hausarrest in Kraft getreten. Dazu war es
notwendig die nötige technische Ausstattung anzuschaffen. Aus diesem Grund
hat es im Sommer 2010 ein Vergabeverfahren gegeben. Im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens hat es mehrere Anbieter gegeben. Laut Medienberichten soll
sich die Justizministerin für das teuerste Anbot entschieden haben. Dieser
Umstand wäre dann unproblematisch, wenn andere Anbieter tatsächlich
gravierende technische Mängel gegenüber dem ausgewählten Angebot
aufgewiesen haben. Aus den vorliegenden Testergebnissen ist das aber nicht ableitbar.
Daher ist es notwendig im Rahmen dieser Anfragebeantwortung komplette
Transparenz für das Vergabeverfahren zu schaffen und die Gutachten der
Testergebnisse zu den drei Anbietern offen zu legen.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Welches
Vergabeverfahren gem Bundesvergabegesetz kam zur Anwendung?
- Wie lautete der
Ausschreibungstext?
- Ist es richtig,
dass sich drei Anbieter „ElmoTech“, „Group4“ und
„euromicron“ im Rahmen des Vergabeverfahrens für die
technische Ausstattung des elektonischen Hausarrests beworben haben?
- Ist es richtig,
dass die Vergabe der technischen Ausstattung des elektronischen
Hausarrests an „ElmoTech“ erfolgt ist?
- Wie hoch waren
gegliedert nach den drei Angeboten die jeweiligen Kosten der technischen
Ausstattung des elektronischen Hausarrests?
- Ist es richtig,
dass „Group4“ und „euromicron“ wegen angeblicher
technischer Mängel aus dem Bieterverfahren ausgeschieden sind?
- Ist es richtig,
dass „Group4“ und „euromicron“ durch das
Ausscheiden wegen angeblicher technischer Mängel keine
Möglichkeiten haben im Rahmen des Vergabeverfahrens Rechtsmittel zu
ergreifen?
- Ist es richtig,
dass somit das teuerste Angebot im Rahmen des Vergabeverfahrens
ausgewählt wurde?
- Wenn ja, wie
erklären sie den SteuerzahlerInnen die Auswahl des teuersten
technischen Ausstatters?
- Welche genauen
qualitativen und quantitativen technischen Mängel wurden bei den
Testergebnissen hinsichtlich der drei Anbieter jeweils festgestellt?
- Welche
technischen Mängel wurden jeweils bei „Group4“ und
„euromicron“ festgestellt, die bei „ElmoTech“
nicht aufgetreten sind?
- Ist es richtig,
dass das ausgewählte und teuerste Angebot laut Gutachten in 12 von 35
Testkriterien ebenfalls Mängel aufgewiesen hat?
- Sind sie bereit
im Rahmen dieser Anfrage die Gutachten zu den Testergebnissen hinsichtlich
der drei Anbieter offen zu legen?