6998/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.11.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Truppenübungsplatz Allensteig
Der OTS213 vom 12.November 2010 war zu entnehmen:
„Allentsteig: Abbau von Doppelgleisigkeiten bei Waldbewirtschaftung des Bundes
Utl.: Verteidigungsministerium setzt weitere Verwaltungsreform-Schritte =
WIEN (OTS/BMLVS) - Der Bund hat bereits 1997 mit Schaffung der Österreichischen Bundesforste AG die Bewirtschaftung seiner Wälder dieser Gesellschaft übertragen. Das Verteidigungsressort beabsichtigt nun, seine Waldflächen am Truppenübungsplatz Allentsteig in einer Partnerschaft mit den Bundesforsten bewirtschaften zu lassen. Neben den Vorteilen einer Effizienzsteigerung durch die hohe waldbauliche und jagdliche Kompetenz, sind für das Verteidigungsressort noch andere Vorteile zu erwarten. Das Bundesheer bleibt Eigentümer, die Partnerschaft hat positive Auswirkungen auf den Übungs- und Schießbetrieb des Truppenübungsplatzes.
Effektiver mit besseren Nutzungszeiten
Das Ziel ist es, weniger zeitliche Nutzungsbeschränkungen für den militärischen Schieß- und Übungsbetrieb zu erzielen, da der Kooperationspartner über eine optimale Maschinenausstattung und hervorragendes Know-how verfügt. Der Gewinner von zusätzlichen Übungstagen ist das Österreichische Bundesheer.
Trennen von Nebenaufgaben - Konzentration auf militärische Kernaufgaben
Das Bundesheer kann sich künftig auf seine Kernaufgaben konzentrieren und bleibt weiterhin der Eigentümer. Der Truppenübungsplatz hat für die Bewirtschaftung einen verlässlichen Vertragspartner in Form der gänzlich im Eigentum des Bundes stehenden Bundesforste zur Hand.
Unbegründete Befürchtungen - Keiner verliert seinen Arbeitsplatz
Keiner der kollektivvertraglich beschäftigen Arbeiter und Angestellten wird freigesetzt. Die wenig erfreuliche Ertragslage des wirtschaftsähnlichen Betriebes Heeresforstverwaltung war Gegenstand mahnender Berichte der internen Revision. Auch die Möglichkeiten, negativen Einflüssen auf den Forst adäquat und zeitnah zu begegnen,
sind begrenzt. Zielgerichtetes Handeln ist ein Gebot der Stunde und kann die wirtschaftliche Lage des Verteidigungsressorts und die Situation des Lebensraumes Wald in diesem Bereich verbessern.
Weiterer Schritt in Verwaltungsreform - Einsparungen für die Steuerzahler
Das Verteidigungsministerium setzt damit einen weiteren Schritt in der Verwaltungsreform. Die Doppelgleisigkeit in der Waldbewirtschaftung des Bundes wird damit abgebaut.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage: