6998/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.11.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Truppenübungsplatz Allensteig

 

Der OTS213 vom 12.November 2010 war zu entnehmen:

„Allentsteig: Abbau von Doppelgleisigkeiten bei Waldbewirtschaftung des Bundes

Utl.: Verteidigungsministerium setzt weitere Verwaltungsreform-Schritte =

 

   WIEN (OTS/BMLVS) - Der Bund hat bereits 1997 mit Schaffung der Österreichischen Bundesforste AG die Bewirtschaftung seiner Wälder dieser Gesellschaft übertragen. Das Verteidigungsressort beabsichtigt nun, seine Waldflächen am Truppenübungsplatz Allentsteig in einer Partnerschaft mit den Bundesforsten bewirtschaften zu lassen. Neben den Vorteilen einer Effizienzsteigerung durch die hohe waldbauliche und jagdliche Kompetenz, sind für das Verteidigungsressort noch andere Vorteile zu erwarten. Das Bundesheer bleibt Eigentümer, die Partnerschaft hat positive Auswirkungen auf den Übungs- und Schießbetrieb des Truppenübungsplatzes.

 

Effektiver mit besseren Nutzungszeiten

Das Ziel ist es, weniger zeitliche Nutzungsbeschränkungen für den militärischen Schieß- und Übungsbetrieb zu erzielen, da der Kooperationspartner über eine optimale Maschinenausstattung und hervorragendes Know-how verfügt. Der Gewinner von zusätzlichen Übungstagen ist das Österreichische Bundesheer.

 

Trennen von Nebenaufgaben - Konzentration auf militärische Kernaufgaben

Das Bundesheer kann sich künftig auf seine Kernaufgaben konzentrieren und bleibt weiterhin der Eigentümer. Der Truppenübungsplatz hat für die Bewirtschaftung einen verlässlichen Vertragspartner in Form der gänzlich im Eigentum des Bundes stehenden Bundesforste zur Hand.

 

Unbegründete Befürchtungen - Keiner verliert seinen Arbeitsplatz

Keiner der kollektivvertraglich beschäftigen Arbeiter und Angestellten wird freigesetzt. Die wenig erfreuliche Ertragslage des wirtschaftsähnlichen Betriebes Heeresforstverwaltung war Gegenstand mahnender Berichte der internen Revision. Auch die Möglichkeiten, negativen Einflüssen auf den Forst adäquat und zeitnah zu begegnen,

sind begrenzt. Zielgerichtetes Handeln ist ein Gebot der Stunde und kann die wirtschaftliche Lage des Verteidigungsressorts und die Situation des Lebensraumes Wald in diesem Bereich verbessern.

 

Weiterer Schritt in Verwaltungsreform - Einsparungen für die Steuerzahler

Das Verteidigungsministerium setzt damit einen weiteren Schritt in der Verwaltungsreform. Die Doppelgleisigkeit in der Waldbewirtschaftung des Bundes wird damit abgebaut.“  

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Wie gestaltet sich die geplante Partnerschaft genau?
  2. Welchen Mehrwert hat das Bundesheer daraus?
  3. Welche Kompetenzen sollen abgegeben werden?
  4. Welche Einsparungen sollen erzielt werden?
  5. Welche Nachteile wird es für die am Truppenübungsplatz übende Truppe geben?
  6. Welche Einschränkungen bei Übungen sind geplant?
  7. Welche Übungsziele können dadurch nicht mehr erreicht werden?
  8. Welche Arten von Übungen können nicht mehr durchgeführt werden?
  9. Handelt es sich bei dieser Maßnahme um die erfolgreiche Verwaltungsreform im Bundesheer?
  10. Wenn ja, warum?