7019/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Graf und Dr. Hübner
und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend: Verwendung von Bürgerkarten und elektronischer Identitätsnachweise für den Zugriff auf österreichische E-Government-Anwendungen
Innerhalb Österreichs können u.a. auch Dank der Initiative "Digitales Österreich" bereits zahlreiche Behördenwege im Internet erledigt werden.
Vom Ausland war die Nutzung dieser Dienstleistungen, mangels gesicherter elektronischer Identitätsnachweise, bislang kaum möglich.
Die letztlichen Fortschritte Österreichs in diesem Bereich sind ein Anteil der Spitzentechnologie und des wissenschaftlichen know-hows "Made in Austria"
Ein Pilotprojekt der Europäischen Union namens STORK (Secure Identity Across Border Linked) arbeitet zusätzlich an der Verwendung elektronischer Signaturen mehrerer europäischer Staaten um diese auch jeweils in anderen europäischen Staaten, so auch Österreich, verwenden zu können.
Die Einführung der Handy-Signatur in Österreich bringt ebenfalls zukunftsweisende Perspektiven für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher und würde aktiv dazu beitragen Verwaltungsprozesse zu reduzieren und dadurch auch Kosten der Verwaltung einsparen zu können.
Im Lichte der anhaltenden Diskussionen über Schließungen von Botschaften und der Implementierung des EAD ist diese Facette sicherlich von Relevanz.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
nachstehende
ANFRAGE:
1. In welcher Form und in welchem Ausmaß beteiligt sich Österreich an dem Projekt STORK?
a) Wann kann mit einer operativen Umsetzung gerechnet werden?
b) Welche Auswirkungen hat dies konkret für das Netz der österreichischen Vertretungsbehörden?
2. Welche derzeitigen konkreten Möglichkeiten bestehen für Auslandsösterreicher mit dem Einsatz von Bürgerkarten oder Handy Signatur, als elektronischer Identitätsnachweis, an österreichischen Vertretungsbehörden Amtswege zu vereinfachen?
a) Welche Maßnahmen sind seitens Ihres Ressorts in absehbarer Zeit vorgesehen?
b) Welche Implementierungsmaßnahmen sind in welcher Form mit welchen Erfahrungen bereits erfolgt?
3. Welche diesbezüglichen Maßnahmen zum vereinfachten Zugang und zur Verwaltungsvereinfachung werden aus österreichischer Sicht im Rahmen des EAD (Europäischer Auswärtiger Dienst) oder der CAC (Common Application Center) wie berücksichtigt werden?
4. Mit welchen Verwaltungsvereinfachungen und Einsparungen können Sie in Ihrem Ressort rechnen?
5. Ist in Ihrem Konzept der Restrukturierung der österreichischen Botschaften und Konsulate auch eine Schließung von Berufsvertretungen vorgesehen?
a) wenn ja, welche Länder nach welchen konkreten Kriterien und mit welchen abfedernden Maßnahmen (EAD, CAC, andere EU- Botschaft, Honorarkonsulat) sind davon betroffen?