7022/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend geplantes Seniorengefängnis Wilhelmshöhe

 

Aus den Medien ist zu entnehmen, dass es bereits Pläne für ein Gefängnis ausschließlich für Senioren auf der Wilhelmshöhe gibt.

So schreiben etwa die Salzburger Nachrichten:

„Bisher war es eine Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt, schon bald könnte daraus Europas zweites Gefängnis für die ältere Generation werden: Auf der Wilhelmshöhe im Wienerwald soll, zumindest wenn es nach den Plänen der zentralen Vollzugsdirektion Österreichs geht, ein Gefängnis speziell für ältere Gefangene entstehen. Bisher wurden dort in erster Linie kranke Häftlinge betreut.

Dass Österreichs alternde Häftlinge eine spezielle Betreuung benötigen, zeigt auch ein Blick auf die Statistik. 313 der insgesamt 8500 Häftlinge in Österreich sind mittlerweile über 60 Jahre alt. Steigend ist auch die Zahl jener, die bis zu ihrem Lebensende in Haft bleiben und nicht frühzeitig
für vollzugsuntauglich erklärt werden. „Die demografische Entwicklung stellt uns auch im Strafvollzug vor neue Herausforderungen. Alte Häftlinge brauchen eine spezielle Betreuung“, sagt Peter Prechtl, stellvertretender Leiter der Vollzugsdirektion. Pläne für den Umbau der Wilhelmshöhe gebe es bereits. Vorgesehen seien dabei unter anderem spezielle Aufstiegshilfen und eigenes Pflegepersonal. Als Vorbild für das „Seniorengefängnis“ könnte die Justizvollzugsanstalt Singen in Baden-Württemberg nahe der Schweizer Grenze dienen. Sie gilt als bisher einziges Gefängnis für alte Häftlinge.“

Auch andere Medienvertreter berichten über derartige Pläne. Der Standard etwa veröffentlicht eine Stellungnahme des Justizministeriums:

„Das Justizressort denkt angesichts der demografischen Entwicklung voraus: Über "Neustart" sei man mit dem einzigen Seniorengefängnis Deutschlands in Singen (Kreis Konstanz, Baden-Württemberg) in Kontakt. „Wenn wir einmal entsprechenden Bedarf haben sollten, wissen wir daher, welche Anforderungen eine solche Einrichtung erfüllen müsste", sagte eine Sprecherin von Ministerin Claudia Bandion-Ortner der APA. Es handle sich aber keinesfalls um ein Projekt, das vor der Umsetzung stehe: "Es gibt kein Budget, geschweige denn einen akuten Bedarf.“

Ob eine spezielle Einrichtung einmal gebraucht wird, hängt laut Justizministerium nicht nur von der Statistik ab: "Es geht nicht nach der Zahl, sondern um die körperliche Verfassung der Häftlinge." Derzeit werden kranke oder betreuungsbedürftige Insassen in Krankenabteilungen oder Spitälern versorgt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kranke für haftuntauglich erklärt werden. Bei schweren chronischen Erkrankungen oder etwa Demenz bzw. bei "naher Lebensgefahr" sieht das Gesetz den sogenannten nachträglichen Aufschub des Strafvollzugs vor, die Entscheidung darüber trifft ein Gericht. Die Strafe kann bis zu einer Besserung des Gesundheitszustandes aufgeschoben werden.“

Aus den Medien ist somit eindeutig zu entnehmen, dass bereits Schritte in Richtung einer gesonderten Haftanstalt ausschließlich für Senioren unternommen wurden, obwohl es zurzeit keine Notwendigkeit für dieses Vorhaben gibt, und laut Aussage der Sprecherin von Frau Claudia Bandion-Ortner keine Budgetmittel dafür vorhanden sind.

Das oben genannte Projekt wird in Folge als „Seniorengefängnis Wilhelmshöhe“ bezeichnet.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

1. Gibt es konkrete Pläne für den Umbau des Gefängnisses auf der Wilhelmshöhe?

2. Wer hat diese Pläne für den Umbau in Auftrag gegeben?

3. Wie hoch sind die bereits angefallenen Kosten für die Planung für das Seniorengefängnis Wilhelmshöhe?

4. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die noch notwendige Planung im Falle einer Errichtung dieses Projektes?

5. Wie hoch sind die Geschätzten Baukosten für die Errichtung bzw. den Umbau dieser Außenstelle?

6. Stehen die geschätzten Kosten derzeit im Budget Ihres Ressorts zur Verfügung?

7. Welche Einrichtungen bzw. spezielle Adaptierungen sind in der derzeitigen Planung für das Seniorengefängnis Wilhelmshöhe vorgesehen?

8. Welche Insassenkapazität ist in der derzeitigen Planung für das Seniorengefängnis Wilhelmshöhe vorgesehen?

9. Wie viele männliche Insassen über 65 Jahren befinden sich derzeit in Österreich in Haft, aufgegliedert auf die einzelnen Vollzugsanstalten?

10. Würde sich durch die derzeitige Planung eine Änderung in der Anzahl des Personals in der Anstalt Wilhelmshöhe ergeben?

    10.1 Wenn ja, Erhöhung oder Verminderung bzw. in welchem Umfang?

    10.2 Wenn Erhöhung, wie viel zusätzliches Personal würde benötigt werden,      aufgegliedert auf die Funktionen?

    10.3 Wenn Erhöhung, woher ist geplant das zusätzliche Personal zu bekommen?

    10.4 Wenn Verminderung, was soll mit dem Personal geschehen?

11. Wenn es zu medizinischen Behandlungen außerhalb des Seniorengefängnisses Wilhelmshöhe kommt, in welchen Krankenanstalten soll das durchgeführt werden?

12. Welche Kosten würden die Bewachung und der Transport der Häftlinge in die Krankenanstalten verursachen? (pro Transport / Annahme pro Jahr)

13. Welche Bediensteten sollen die gegebenenfalls bei Senioren häufiger auftretenden Krankentransporte durchführen?

14. Wie soll dieser zusätzliche Personalaufwand auf der Wilhelmshöhe für Krankentransporte und Bewachung abgedeckt werden?

15. Ist konkret eine Errichtung dieses Seniorengefängnisses vorgesehen?

    15.1 Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt kann von einem Baubeginn bzw. Fertigstellungstermin ausgegangen werden?