Eingelangt am
22.12.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordnete
an die Bundesministerin für
Justiz
betreffend Festnahme
und Anstaltseinweisung von Anton Gebetsberger
Am 1.12.2010 hat die
Staatsanwaltschaft Linz (in Person der staatsanwaltschaftlichen Organwalter
Mag. Schaumüller und Mag. Rumplmayr) die Anordnung der Festnahme des
österreichischen Staatsbürgers Anton GEBETSBERGER verfügt. Dies
mit der Begründung, dass er dem Richter Dr.Jung gedroht und ihn verleumdet
haben soll. Dem Vernehmen nach soll die Staatsanwaltschaft Linz mittlerweile
außerdem auch Gebetsbergers Anstaltseinweisung - mit der Begründung
der Begehung gefährlicher Anlasstaten und geistiger
Zurechnungsunfähigkeit - beantragt haben.
Anton Gebetsberger
führt demgegenüber an, dass dies einen rechtswidrigen Versuch
verkörpere, ihn mundtot zu machen, weil er unmittelbar davor den Verdacht
mehrerer Straftaten und Amtsdelikte des Richters Dr.Jung und anderer
Justizangehöriger zur Anzeige gebracht und er sich außerdem in
letzter Zeit mehrfach für die justizielle Aufklärung von
Kindesmissbrauchsfällen und für die strafrechtliche Verfolgung von
Verdächtigen in solchen Causen eingesetzt habe.
Angesichts dieser -
bei neutraler und äquidistanter Betrachtung jedenfalls objektiv
aufklärungsbedürftigen - Sachlage stellen die unterfertigen
Abgeordneten hiermit an die für die Dienst- und Fachaufsicht über die
österreichischen Staatsanwaltschaften verantwortliche Bundesministerin
für Justiz folgende
In diesem Zusammenhang stellen die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
- Welche
Sachverhalte hat Anton Gebetsberger bisher bei der Justiz zur Anzeige
gebracht?
- Welche von ihm
erstatteten Strafanzeigen sind zu welchen Zeitpunkten bei einer
Behörde eingegangen?
- Welche von ihm
erstatteten Strafanzeigen sind zu welchen Zeitpunkten bei der
Staatsanwaltschaft Linz eingegangen?
- Welche von ihm
erstatteten Strafanzeigen sind zu welchen Zeitpunkten bei der
Korruptionsstaatsanwaltschaft eingegangen?
- Können Sie
ausschließen - und wenn ja: aufgrund welcher Tatsachen -, dass die
von der Staatsanwaltschaft Linz angeordnete Festnahme Anton Gebetsbergers
- wie von
ihm vorgebracht - ein Versuch sei, ihn mundtot zu machen, weil er unmittelbar
davor den Verdacht mehrerer Straftaten und Amtsdelikte des Richters
Dr. Jung und anderer Justizangehöriger zur Anzeige gebracht und er
sich außerdem mehrfach für die justizielle Aufklärung von
Kindesmissbrauchsfällen und für die strafrechtliche Verfolgung von
Verdächtigen in solchen Causen eingesetzt habe?
- Ist es
zutreffend, dass Anton Gebetsberger mittlerweile in eine Klinik
eingewiesen worden ist, deren Primararzt Leixering von ihm zuvor
wegen eines von Gebetsberger aufgedeckten Deliktsverdachts angezeigt
worden war?
- Wenn ja, liegt
darin eine mögliche Unvereinbarkeit oder Befangenheit?
- Können Sie
ausschließen, dass bei Organwaltern der Staatsanwaltschaft Linz
mögliche Befangenheitsaspekte gegenüber Gebetsberger vorliegen?
- Wurden derartige
mögliche Befangenheitsaspekte von Organwaltern der Staatsanwaltschaft
Linz oder von sonstigen Justizorganen im Sprengel Linz gegenüber
Gebetsberger geprüft?
- Wenn ja, wann
und von wem?
- Hat Gebetsberger
die Delegierung des aktuell gegen ihn geführten Verfahrens an ein
anderes Gericht beantragt?
- Wenn ja, mit
welcher Begründung?
- Wann, von wem
und mit welchem Ergebnis ist über einen solchen Antrag entschieden worden?
- Wann, warum und
in welcher Form ist von der Staatsanwaltschaft Linz Anton Gebetsbergers
Anstaltseinweisung beantragt worden?
- Wurde
diesbezüglich nach Gebetsbergers Festnahme ein aktuelles
fachärztliches Gutachten eingeholt, bei dem auch die ihm konkret
vorgeworfenen Anlasstaten in die Begutachtung miteinbezogen wurden?
- Was sind die
gesetzlichen Grundlagen für eine Anstaltseinweisung einer Person?
- Welche Arten von
Anstaltseinweisungen sind gesetzlich vorgesehen und was sind deren
jeweilige Voraussetzungen?
- Wie viele
Anstaltseinweisungen sind von Staatsanwaltschaften in Österreich im
Jahr 2010 beantragt worden?
- Bedarf es
für eine Anstaltseinweisung einer Person der Einholung eines konkret
auf eine solche Einweisung bezogenen fachärztlichen Gutachtens?
- Welche
Rechtsmittel stehen einem Betroffenen zur Verfügung?