7285/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordnete

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend  Festnahme und Anstaltseinweisung von Anton Gebetsberger

 

Am 1.12.2010 hat die Staatsanwaltschaft Linz (in Person der staatsanwaltschaftlichen Organwalter Mag. Schaumüller und Mag. Rumplmayr) die Anordnung der Festnahme des österreichischen Staatsbürgers Anton GEBETSBERGER verfügt. Dies mit der Begründung, dass er dem Richter Dr.Jung gedroht und ihn verleumdet haben soll. Dem Vernehmen nach soll die Staatsanwaltschaft Linz mittlerweile außerdem auch Gebetsbergers Anstaltseinweisung - mit der Begründung der Begehung gefährlicher Anlasstaten und geistiger Zurechnungsunfähigkeit - beantragt haben.

Anton Gebetsberger führt demgegenüber an, dass dies einen rechtswidrigen Versuch verkörpere, ihn mundtot zu machen, weil er unmittelbar davor den Verdacht mehrerer Straftaten und Amtsdelikte des Richters Dr.Jung und anderer Justizangehöriger zur Anzeige gebracht und er sich außerdem in letzter Zeit mehrfach für die justizielle Aufklärung von Kindesmissbrauchsfällen und für die strafrechtliche Verfolgung von Verdächtigen in solchen Causen eingesetzt habe.

Angesichts dieser - bei neutraler und äquidistanter Betrachtung jedenfalls objektiv aufklärungsbedürftigen - Sachlage stellen die unterfertigen Abgeordneten hiermit an die für die Dienst- und Fachaufsicht über die österreichischen Staatsanwaltschaften verantwortliche Bundesministerin für Justiz folgende

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Welche Sachverhalte hat Anton Gebetsberger bisher bei der Justiz zur Anzeige gebracht?

 

  1. Welche von ihm erstatteten Strafanzeigen sind zu welchen Zeitpunkten bei einer Behörde eingegangen?

 

  1. Welche von ihm erstatteten Strafanzeigen sind zu welchen Zeitpunkten bei der Staatsanwaltschaft Linz eingegangen?

 

  1. Welche von ihm erstatteten Strafanzeigen sind zu welchen Zeitpunkten bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingegangen?

  1. Was wurde daraufhin von den jeweiligen Staatsanwaltschaften zur Aufklärung der angezeigten Sachverhalte unternommen?

 

  1. Trifft es zu, dass Anton Gebetsberger Justizangehörige wegen des Verdachts von Straftaten und Amtsdelikten angezeigt hat?

 

  1. Welche Justizangehörigen hat Gebetsberger wegen des Verdachts von Straftaten und Amtsdelikten angezeigt?

 

  1. Ist die Erstattung von Strafanzeigen grundsätzlich ein in der Strafprozessordnung verankertes Recht?

 

  1. Wenn ja, wie kann die Ausübung dieses Rechts zu einer Festnahme oder gar einer Einweisung des Anzeigeerstatters führen?

 

  1. Ist es zutreffend, dass von der Staatsanwaltschaft Linz Anton Gebetsbergers Anstaltseinweisung beantragt wurde?

 

  1. Welche konkreten Anlasstaten werden Anton Gebetsberger aktuell vorgeworfen, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft Linz seine Festnahme und Anstaltseinweisung
  2. angeordnet hat?

 

  1. Liegen den gegen Gebetsberger gerichteten Anträgen der Staatsanwaltschaft Linz von ihm tatsächlich gesetzte gefährliche Handlungen oder bloß verbale Äußerungen zugrunde?

 

  1. Wann sollen die Anlasstaten von Gebetsberger gesetzt worden sein und welche Beweismittel liegen vor, aufgrund derer die ihm zur Last gelegten Taten belegt sind?

 

  1. Wann wurde ein Strafverfahren gegen Anton Gebetsberger wegen jener Taten bzw. deren Verdacht eingeleitet?

 

  1. Wann wurde Anton Gebetsberger die Einleitung eines Strafverfahrens wegen jener Taten bzw. deren Verdacht zur Kenntnis gebracht?

 

  1. Wurde Anton Gebetsberger vor seiner Festnahme die Möglichkeit einer inhaltlichen Entkräftung der gegen ihn gerichteten Vorwürfe gegeben?

 

  1. Wenn ja, wann und in welcher Form?

 

  1. Ist es zutreffend, dass Anton Gebetsberger vor seiner Festnahme den Verdacht mehrerer Straftaten und Amtsdelikte des Richters Jung und anderer Justizangehöriger zur Anzeige gebracht hat?

 

  1. Ist es zutreffend, dass sich Anton Gebetsberger vor seiner Festnahme mehrfach für die justizielle Aufklärung von Kindesmissbrauchsfällen und für die strafrechtliche Verfolgung von Verdächtigen in solchen Causen eingesetzt hat?

 


  1. Können Sie ausschließen - und wenn ja: aufgrund welcher Tatsachen -, dass die von der Staatsanwaltschaft Linz angeordnete Festnahme Anton Gebetsbergers

-       wie von ihm vorgebracht - ein Versuch sei, ihn mundtot zu machen, weil er unmittelbar davor den Verdacht mehrerer Straftaten und Amtsdelikte des Richters Dr. Jung und anderer Justizangehöriger zur Anzeige gebracht und er sich außerdem mehrfach für die justizielle Aufklärung von Kindesmissbrauchsfällen und für die strafrechtliche Verfolgung von Verdächtigen in solchen Causen eingesetzt habe?

 

  1. Ist es zutreffend, dass Anton Gebetsberger mittlerweile in eine Klinik eingewiesen worden ist, deren Primararzt Leixering  von ihm zuvor wegen eines von Gebetsberger aufgedeckten Deliktsverdachts angezeigt worden war?

 

  1. Wenn ja, liegt darin eine mögliche Unvereinbarkeit oder Befangenheit?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass bei Organwaltern der Staatsanwaltschaft Linz mögliche Befangenheitsaspekte gegenüber Gebetsberger vorliegen?

 

  1. Wurden derartige mögliche Befangenheitsaspekte von Organwaltern der Staatsanwaltschaft Linz oder von sonstigen Justizorganen im Sprengel Linz gegenüber Gebetsberger geprüft?

 

  1. Wenn ja, wann und von wem?

 

  1. Hat Gebetsberger die Delegierung des aktuell gegen ihn geführten Verfahrens an ein anderes Gericht beantragt?

 

  1. Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

  1. Wann, von wem und mit welchem Ergebnis ist über einen solchen Antrag entschieden worden?

 

  1. Wann, warum und in welcher Form ist von der Staatsanwaltschaft Linz Anton Gebetsbergers Anstaltseinweisung beantragt worden?

 

  1. Wurde diesbezüglich nach Gebetsbergers Festnahme ein aktuelles fachärztliches Gutachten eingeholt, bei dem auch die ihm konkret vorgeworfenen Anlasstaten in die Begutachtung miteinbezogen wurden?

 

  1. Was sind die gesetzlichen Grundlagen für eine Anstaltseinweisung einer Person?

 

  1. Welche Arten von Anstaltseinweisungen sind gesetzlich vorgesehen und was sind deren jeweilige Voraussetzungen?

 

  1. Wie viele Anstaltseinweisungen sind von Staatsanwaltschaften in Österreich im Jahr 2010 beantragt worden?

 

  1. Bedarf es für eine Anstaltseinweisung einer Person der Einholung eines konkret auf eine solche Einweisung bezogenen fachärztlichen Gutachtens?

 

  1. Welche Rechtsmittel stehen einem Betroffenen zur Verfügung?