7289/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Winter
und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend
Abgängigkeit des Minderjährigen P.N.“.

Am 26.3.2009 stellte der Jugendwohlfahrtsträger Wien beim Bezirksgericht Innere Stadt gemäß § 215 iVm § 176 ABGB einen Antrag auf Betrauung mit der Obsorge des mj. P.N. (GZ 6P57/09s). Der Minderjährige war zuvor vom 19.3.2009 bis 25.3.2009 vom Jugendwohlfahrtsträger im Krisenzentrum Augarten untergebracht worden. Am 25.3.2009 verließ der Minderjährige das Krisenzentrum und seit diesem Zeitpunkt ist sein Aufenthalt unbekannt. Bis dato wurde vom zuständigen Gericht weder über den Antrag des Jugendwohlfahrtsträger entschieden, noch wurde geprüft, ob es gerechtfertigt war, dass der Jugendwohlfahrtsträger den Minderjährigen im Krisenzentrum untergebracht hat. Ursächlich für dieses ganze Procedere sollen angebliche Verhaltensauffälligkeiten des Schülers P.N. gewesen sein. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass sich die genannten Maßnahmen gegen den Vater des P.N. - Herrn Hans-Peter Novak richten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Unterrichtsministerin folgende

Anfrage:

1.                           Sind den Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Beschwerden von Herrn    Hans-Peter    Novak    gegen     mehrere     Schulverwaltungen (Hauptschule/Kooperative  Mittelschule Schwerpunkt  Informatik  1140 Wien, Kinkplatz 21/II;  Kooperative u. Bilinguale Mittelschule 1190 Wien, In der Krim 6) und/oder gegen Wiener Stadtschulräte bekannt?

2.             Wenn ja, um wie viele Beschwerden handelt es sich?