7473/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.01.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und anderer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Verleihung der „Federkrone Montezumas“ an Mexiko

 

Laut einem Bericht der „Krone“ vom 16. Januar 2011 stehe eine Übergabe der „Federkrone des Montezuma“ an Mexiko in nächster Zeit bevor. Dabei solle in einer „Geheimoperation Pute“ die Übergabe der seit Jahrhunderten in Österreich befindlichen Federkrone, an Mexiko vorbereitet werden. „Die diskreten Visiten laufen unter dem Decknamen „Pute“: der Codename für die Operation zur Heimholung der legendenumwobenen „Federkrone des Montezuma“ – für die Mexikaner eine Art aztekisches Nationalheiligtum.“

 

Bereits 2007 scheiterte eine Ausstellung in Mexiko an dem Zustand des Exponats, der einen Transport als zu gefährlich erscheinen ließ. Unter Experten ist indes längst anerkannt, dass diese Federkrone nichts mit Montezuma zu tun hat, sondern es sich lediglich um einen priesterlichen Kopfschmuck handelt.

 

Desweiteren wurde dieses Exponat aufwendig mit österreichischen Steuergeldern restauriert und befindet sich seit 400 Jahren rechtmäßig in österreichischem Besitz.

Zurzeit wird der Zustand der Federkrone überprüft, ob diese überhaupt reisefähig ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachfolgende

 

Anfrage

 

01.Gibt es seitens Ihres Ressorts bereits Verhandlungen dahingehend, in  völkerrechtlich verbindlichen Verträgen die begrenzte Leihgabe der           Federkrone zu regeln, sowie eine Rückkehr der Federkrone sicherzustellen?

02.Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Verhandlungen?

03.Wenn nein, warum nicht?

04.Inwieweit werden zum jetzigen Zeitpunkt rechtliche Rahmenbedingungen    erwogen, die die Sicherheit der Leihgabe gewährleisten?

05.Wie wollen Sie in Ihrer Ressortverantwortung sicherstellen, dass das Exponat nach Ablauf der Leihfrist wieder nach Österreich zurückkehrt und es sich um keine Dauerleihgabe handelt?

06.Wie werden die Versicherungs- und Regressfragen bezüglich des Exponats geregelt?