7548/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Überprüfung von Asylwerbern durch das Innenministerium

 

Nach § 6 Abs. 1 Z 3 und 4 Asylgesetz 2005 ist ein Fremder von der Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten ausgeschlossen, wenn er aus gewichtigen Gründen eine Gefahr für die Sicherheit der Republik Österreich darstellt oder er von einem inländischen Gericht wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist und wegen dieses strafbaren Verhaltens eine Gefahr für die Gemeinschaft bedeutet, wobei einer Verurteilung durch ein inländisches Gericht eine Verurteilung durch ein ausländisches Gericht gleichzuhalten ist, die den Voraussetzungen des § 73 StGB entspricht.  

Nach Hinweisen aus der Bevölkerung besteht der Verdacht, dass die Überprüfung dieser Voraussetzung nur in unzureichender Form oder oftmals gar nicht erfolgt. Insbesondere in anbetracht von Vorkommnissen wie beispielsweise dem Fall des aus Tschetschenien stammenden Asylanten, der an der Vorbereitung eines Terroranschlages auf einen NATO-Konvoi in Belgien beteiligt war oder der Causa Israilow scheint diese Thematik hinterfragenswert.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.

In welcher Form bzw. wie konkret wird in der Praxis von welchen Stellen untersucht, ob die Bewerber bereits straffällig geworden sind bzw. ob die Voraussetzungen des  § 6 Abs. 1 Z 3 und 4 Asylgesetz 2005 vorliegen?

 

2.

Gibt es schriftliche Vorgaben seitens des Innenministeriums hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 3 und 4 Asylgesetz 2005 durch die einzelnen Behörden?

 

3.

Wenn ja, wie sehen diese Vorgaben aus?

 

4.

Wenn nein, warum gibt es keine derartigen Vorgaben?

 

5.

Erfolgen (tatsächliche) Prüfungen der Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 3 und 4 Asylgesetz 2005 immer oder gibt es nur Stichproben?


6.

Wenn nur Stichproben erfolgen, wie ist dies zu begründen?

 

7.

Findet eine Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden statt?

 

8.

Wenn ja, mit welchen ausländischen Behörden bzw. mit welchen Nationen erfolgte eine Zusammenarbeit? (Bitte aufgegliedert für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010)

 

9.

Mit welchen Staaten bzw. ausländischen Behörden erfolgte trotz Ersuchen keine Zusammenarbeit? (Bitte aufgegliedert für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010)

 

10.

Welche Probleme gab es bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden bzw. wurden Anfragen (von bestimmten ausländischen Behörden oder Nationen regelmäßig) nicht oder nur unzureichend beantwortet? (Bitte Aufgliederung nach Fällen und Ländern für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010)

 

11.

Wie war/ist die durchschnittliche Antwortzeit der ausländischen Behörden bzw. Nationen? (Bitte Aufgliederung für die zehn Länder, von deren Bürgern summenmäßig die meisten Asylgesuche in Österreich gestellt worden sind/werden für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010) 

 

12.

Welche Art von Informationen wurde bei den ausländischen Behörden angefragt bzw. von den ausländischen Behörden geliefert?

 

13.

Aus welchen Ländern kamen regelmäßig nicht verwertbare Informationen?

 

14.

In wie vielen Fällen waren die Vorrausetzungen des § 6 Abs. 1 Z 3 und 4 Asylgesetz 2005 erfüllt? (Bitte aufgegliedert nach Nationalitäten für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010)

 

15.

Wie wurde mit den Personen verfahren, bei denen die Vorrausetzungen des § 6 Abs. 1 Z 3 und 4 Asylgesetz 2005 erfüllt waren? (Bitte aufgegliedert nach Nationalitäten für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010)

 

16.

Wie viele Tschetschenen haben in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 um Asyl angesucht?

 

17.

In wie vielen Fällen, in denen Tschetschenen um Asyl ansuchten, waren die Vorrausetzungen des § 6 Abs. 1 Z 3 und 4 Asylgesetz 2005 erfüllt? (Bitte aufgegliedert für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010)

 

18.

Welche Maßnahmen sind in diesem Gesamtbereich in diesem Jahr oder in näherer Zukunft geplant?