7557/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2011
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ANFRAGE

 

 

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend nicht umgesetzter Empfehlungen des Rechnungshofes

 

Im Rahmen des Wahrnehmungsberichts des Rechnungshofes Reihe BUND 2010/14 werden im Nachfrageverfahren einige nicht umgesetzte Empfehlungen des Rechnungshofes angesprochen.

 

Im Rechnungshofbericht Reihe BUND 2009/2 wird dem Österreichischen Rundfunk empfohlen die Struktur des Stiftungsrates zu überdenken, und ein arbeitsfähiges, mit Beschlusskompetenz ausgestattetes Aufsichtsgremium zu schaffen.

Laut Rechnungshof ist der aus 35 Personen bestehende Stiftungsrat aufgrund seiner Größe nicht geeignet „als arbeitsfähiges und mit Beschlusskompetenz ausgestattetes Aufsichtsgremium zu agieren und den ORF in ausreichenden Maße zu kontrollieren.“.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage:

 

1.     Hat der Österreichische Rundfunk ein Modell in diese Richtung entwickelt?

2.     Wenn „Nein“, Warum nicht?

3.     Wann werden erste Schritte zur Umsetzung des offenen Punktes des RH – Berichts 2010/14 (2) gesetzt?

4.     Warum wurde bis jetzt die Empfehlung noch nicht umgesetzt?