Eingelangt am 03.02.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend BMI Asyl-Aberkennungsoffensive
§§7
und 9 des Asylgesetzes zählen Gründe auf, aus denen einem
Asylberechtigten bzw. einem subsidiär Schutzberechtigten sein Aufenthaltstitel
wieder aberkannt werden kann. In den letzten Monaten soll es auf Betreiben des
BMI zu einer gezielten Aberkennungsoffensive bei AsylwerberInnen und
subsidiär Schutzberechtigten gekommen sein, da immer mehr Betroffenen der
genannte Staus aberkannt wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie
viele Aberkennungen von Asylberechtigungen nach §7 AsylG gab es seit
2005, aufgegliedert auf Jahre (im Jahr 2010 bitte auf Monate), Aberkennungsgrund
und nach Staatsbürgerschaften der Betroffenen?
- Wie
viele Aberkennungen von Asylberechtigungen nach § 7 AsylG gab es seit
2005, aufgegliedert auf Jahre (im Jahr 2010 bitte auf Monate), bei
TschetschenInnen?
- Wie viele
Aberkennungen von Asylberechtigungen gab es seit 2005, aufgegliedert auf
Jahre und nach Staatsbürgerschaften der Betroffenen (im Jahr 2010
bitte auf Monate) gemäß § 7 Abs.1 Z.1 iVm. § 6 Abs. 1
Z 1 AsylG (genießt bereits Schutz gemäß Art.1 D der
Genfer Flüchtlingskonvention)?
- Wie viele
Aberkennungen von Asylberechtigungen gab es seit 2005, aufgegliedert auf
Jahre und nach Staatsbürgerschaften der Betroffenen (im Jahr 2010
bitte auf Monate) gemäß § 7 Abs.1 Z.1 iVm. § 6 Abs.1
Z 2 AsylG (Ausschlussgrund gemäß Art 1 Abschnitt F der
GFK liegt vor)?