7586/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend

 

Verwendung von unbezahlt tätigen VoluntärInnen als Ersatz für reguläre Arbeitskräfte in österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland

 

 

Das Außenministerium gibt auf seiner Homepage an, Studierenden (Diplom-, Bachelor- oder Masterstudien) und JungakademikerInnen (im ersten Jahr nach Studienabschluss) die Möglichkeit zu bieten, unbezahlte Praktika, sogenannte Volontariate, für eine Dauer von grundsätzlich mindestens zwei bis höchstens sechs Monaten zu bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland absolvieren zu können.

 

VolontärInnen müssen für sämtliche Kosten (Reise, Aufenthalt und für eine im Empfangsstaat gültige Krankenversicherung spätestens ab Antritt des Volontariats) selber aufkommen und erhalten keinerlei Entgelt für ihre Tätigkeit. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten trägt lediglich die Kosten einer lokalen Unfallversicherung.

 

Nach der Rechtsprechung sollte es sich bei einem Voluntariat um ein Ausbildungsverhältnis handeln; im Vordergrund stehen die Erweiterung und Anwendung von gelernten Kenntnissen in der Praxis sowie der Erwerb von Fertigkeiten, nicht jedoch die Erbringung von Arbeitsleistungen. Ein Voluntariat muss so ausgestaltet sein, dass keine persönliche Abhängigkeit sowie keine Arbeitspflicht des/der Volontärs/in gegeben ist. Andernfalls läge trotz Bezeichnung des Vertrages als Volontariat ein Arbeitsverhältnis vor. Dies hätte zur Folge, dass alle arbeitsrechtlichen (inklusive kollektiv vertraglichen) Vorschriften einzuhalten wären.

 

Da es aber nach wie vor – außer im Ausländerbeschäftigungsgesetz – keine gesetzliche Definition des Begriffes VoluntärIn und somit auch keine klaren Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten dieser Personengruppe gibt, laufen vorwiegend junge Menschen – die in Ermangelung anderer Möglichkeiten über den Weg eines Voluntariates die Eingliederung in den Arbeitsmarkt versuchen – Gefahr, ausgenutzt anstatt ausgebildet zu werden.


Um die tatsächlichen Bedingungen, mit welchen junge Menschen bei Antritt und bei Ableistung ihres Voluntariates in österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland konfrontiert sind, näher zu beleuchten stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie viele Personen waren im Kalenderjahr 2010 bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland bzw. bei Dienststellen Ihres Ressorts als PraktikantInnen oder VoluntärInnen tätig?

 

2.    Wie hat sich die Anzahl der PraktikantInnen/VolontärInnen in den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt (z.B. Anzahl per 31. Juli der jeweiligen Jahre)?

 

3.    Wie hat sich die Anzahl der Planstellen/Dienstposten in den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt (jeweils zum selben Stichtag wie in Frage 2)?

 

4.    Wie lange dauert ein Praktikum bzw. Voluntariat in einer solchen Dienststelle Ihres Ressorts im Durchschnitt?

 

5.    Gibt es Richtlinien o.Ä. zur Ausgestaltung und Handhabung von Volontariaten in Ihrem Ressort bzw. bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland und wenn ja, welche? Was ist der Inhalt?

 

6.    Wie werden PraktikantInnen vor Beginn des Praktikums darüber informiert, welche Arten von Tätigkeiten sie erwarten bzw. welche Fertigkeiten sie dadurch erwerben können? (Gibt es schriftliche Unterlagen und was ist deren genauer Inhalt?) Legen sie bitte ein Exemplar bei.

 

7.    Welchen Inhalt hat der mit den VoluntärInnen abgeschlossene Vertrag? Bitte um Übermittlung eines anonymisierten Musters.

 

8.    Wer ist für die Ausbildung der VoluntärInnen in Wien bzw. vor Ort verantwortlich?

 

9.    Welche Schwerpunkte setzen Sie in der Ausbildung der VoluntärInnen?

 

10. Welche Erfahrungen sollen den VoluntärInnen vermittelt werden?

 

11. Welche Maßnahmen werden angewandt um die Qualität der Ausbildung von VoluntärInnen zu sichern?

 

12. Welche Rahmenbedingungen gibt das Ministerium für wöchentliche Arbeitszeiten vor?

 

13. Welche Anwesenheitszeiten gelten für VoluntärInnen?

 

14. Was sind die Konsequenzen bei Nichterscheinen zur Arbeit?

 

15. Welche Leistungen werden von den VoluntärInnen konkret erwartet?


 

16. Was sind die Konsequenzen bei Nichterbringung der erwarteten Arbeitsleistungen?

 

17. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um sicherzustellen, dass VolutärInnen nicht als Ersatz für temporär abwesende MitarbeiterInnen eingesetzt werden?

 

18. Was lässt sich über die Wohnsituation von VoluntärInnen vor Ort sagen? Welche Hilfestellungen (z.B. bei der Suche einer Unterkunft) werden seitens der Vertretungsbehörden im Ausland angeboten?

 

19. Gibt es Unterstützungen/Förderungen für VoluntärInnen, welche für z. B. die teure Anreise, die Unterkunft und Verpflegung vor Ort nicht selbst aufkommen können?

 

20. Wie viele Stellenbewerbungen erhält Ihr Ressort Sie pro Jahr? Wie viele davon von ehemaligen PraktikantInnen/VoluntärInnen? Bitte um Zahlen für die Jahre 2000 bis 20010.

 

21. Wie viele dieser BewerberInnen erhalten eine reguläre Anstellung in Ihrem Ressort? Wie viele davon sind ehemalige PraktikantInnen/VoluntärInnen? Bitte um Zahlen für die Jahre 2000 bis 20010.