7621/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.02.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Rechte leiblicher Väter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 21.12.2010 die Rechte leiblicher Väter für den Umgang mit ihren Kindern gestärkt. Die Entscheidung deutscher Gerichte, einem Vater den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, berücksichtige nicht das Wohl des Kindes, hieß es in dem Urteil der Straßburger Richter.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage