7621/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Rechte leiblicher Väter

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 21.12.2010 die Rechte leiblicher Väter für den Umgang mit ihren Kindern gestärkt. Die Entscheidung deutscher Gerichte, einem Vater den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, berücksichtige nicht das Wohl des Kindes, hieß es in dem Urteil der Straßburger Richter.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Ist Ihnen das genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bekannt?

 

  1. Welche Auswirkungen leiten Sie darin für die österreichische Rechtslage ab?

 

  1. Wie ist mittlerweile der aktuelle Status in der Ihnen bekannten (und bereits in den Voranfragen 3131 J, 4309 J, 4310 J und 4311 J thematisierten) Causa Ing. Hans-Joachim Seufert / mj. Antonia Högn?

 

  1. Seit wann ist - nach dem Ihnen aufgrund der bisherigen Berichte vorliegenden Akten - das Umgangsrecht zwischen der minderjährigen Antonia Högn und Ihrem leiblichen Vater Ing. Hans-Joachim Seufert nicht mehr gewahrt?

 

  1. Erachten Sie dies als mit dem eingangs genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für vereinbar?

 

  1. Wie erklären Sie sich in der Causa Ing. Hans-Joachim Seufert / mj. Antonia Högn die bisherige Untätigkeit der Justiz bezüglich der Wahrung des Umgangsrechtes?

 

  1. Wie erklären Sie sich in der Causa Ing. Hans-Joachim Seufert / mj. Antonia Högn die bisherige Untätigkeit der Staatsanwaltschaften bezüglich der Unterlassung von Ermittlungen zur Aufklärung des bestehenden Missbrauchsverdachts zum Nachteil der Minderjährigen, auf welchen u.a. der Kindesvater mehr hingewiesen hat?

 

  1. Welche Informationen liegen Ihnen bisher in besagter Causa vor?

 

  1. Was beabsichtigen Sie, in dieser Causa zur Wahrung der Menschenrechte im Sinne der aktuellen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, derzufolge die Rechte leiblicher Väter für den Umgang mit ihren Kindern gestärkt werden sollen, zu unternehmen?