7629/J XXIV. GP
Eingelangt am
07.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Angela Lueger, Otto Pendl
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Integrationsvereinbarung in Österreich 2010“
Mit der AB
6514/XXIV.GP vom 10.12.2010 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen
zur Anfrage „Integrationsvereinbarung in Österreich“
beantwortet.
Mitgeteilt
wurde in dieser AB jedoch, dass im Jahr 2009 sind drei Ausweisungen gemäß
§ 54
Abs.
3 oder 4 FBG erfolgt sind. Statistische Angaben darüber, wie viele
Personen mit
sonstigen Konsequenzen wegen Nichterfüllung zu rechnen haben, lagen dem
Ressort
allerdings nicht vor.
Aus
systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um
die aktuellen
Zahlen
und Informationen für 2010 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Personen sind die Integrationsvereinbarung im Jahr 2010
eingegangen
(Ersuche
um Aufschlüsselung auf Nationalitäten, Bundesländer und Bezirke)?
2. Wie viele Personen haben diese seit 2003 schon erfüllt?
Wie
viele Personen mussten 2010 mit Konsequenzen wegen Nichterfüllung
rechnen
(Ersuche
jeweils um Aufschlüsselung auf Nationalitäten, Bundesländer und
Bezirke)?
3. Welche Konsequenzen wurden bereits 2010 gezogen?
Wie
viele Personen waren betroffen (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Nationalitäten,
Bundesländer und
Bezirke)?
4.
Wie viele Personen waren durch Beibringung eines ärztlichen
Attests (wegen Krankheit,
Alter, medizinischer Unzumutbarkeit) von der Erfüllung der
Integrationsvereinbarung im
Jahr 2010 ausgenommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Nationalitäten,
Jahre,
Bundesländer und Bezirke)?
5.
Sollen aus Sicht des Ressorts die Voraussetzungen für die Vergabe
einer finanziellen
Unterstützung des Integrationskurses für Kinder unter 18 Jahren sowie
für sonstige
Familienangehörige (d.h. Kinder über 18 Jahre) geändert werden?
6.
Welche aktuellen Probleme sehen Sie bei der Umsetzung der geltenden
Regelungen zur
Integrationsvereinbarung?
7.
Ist es richtig, dass das fehlende Angebot an Deutschkursen - aber auch
deren Kosten - für
viele
Personen bereits vor Jahren die eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen
haben,
zum Problem geworden sind?
Wenn ja, welche Maßnahmen schlagen Sie vor?
8.
Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für das Ressort,
wenn
Integrationsvereinbarungen
trotz Sprachenangebote nicht eingehalten werden?
Wie können diese
Vereinbarungen durchgesetzt werden?
9.
Mit welchen
Konsequenzen haben generell Personen zu rechnen, die die
Integrationsvereinbarung - trotz der Möglichkeit einen Sprachkurs zu besuchen - nicht
einhalten?