7629/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Angela Lueger, Otto Pendl

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Integrationsvereinbarung in Österreich 2010“

Mit der AB 6514/XXIV.GP vom 10.12.2010 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und
GenossInnen zur Anfrage „Integrationsvereinbarung in Österreich“ beantwortet.

Mitgeteilt wurde in dieser AB jedoch, dass im Jahr 2009 sind drei Ausweisungen gemäß § 54
Abs. 3 oder 4 FBG erfolgt sind. Statistische Angaben darüber, wie viele Personen mit
sonstigen Konsequenzen wegen Nichterfüllung zu rechnen haben, lagen dem Ressort
allerdings nicht vor.

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen und Informationen für 2010 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.              Wie viele Personen sind die Integrationsvereinbarung im Jahr 2010 eingegangen
(Ersuche um Aufschlüsselung auf Nationalitäten, Bundesländer und Bezirke)?

2.              Wie viele Personen haben diese seit 2003 schon erfüllt?

Wie viele Personen mussten 2010 mit Konsequenzen wegen Nichterfüllung rechnen
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Nationalitäten, Bundesländer und Bezirke)?

 


3.    Welche Konsequenzen wurden bereits 2010 gezogen?

Wie viele Personen waren betroffen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Nationalitäten,
Bundesländer und Bezirke)?

4.              Wie viele Personen waren durch Beibringung eines ärztlichen Attests (wegen Krankheit,
Alter, medizinischer Unzumutbarkeit) von der Erfüllung der Integrationsvereinbarung im
Jahr 2010 ausgenommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Nationalitäten, Jahre,
Bundesländer und Bezirke)?

5.              Sollen aus Sicht des Ressorts die Voraussetzungen für die Vergabe einer finanziellen
Unterstützung des Integrationskurses für Kinder unter 18 Jahren sowie für sonstige
Familienangehörige (d.h. Kinder über 18 Jahre) geändert werden?

6.              Welche aktuellen Probleme sehen Sie bei der Umsetzung der geltenden Regelungen zur
Integrationsvereinbarung?

7.              Ist es richtig, dass das fehlende Angebot an Deutschkursen - aber auch deren Kosten - für
viele Personen bereits vor Jahren die eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen haben,
zum Problem geworden sind?

Wenn ja, welche Maßnahmen schlagen Sie vor?

8.              Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für das Ressort, wenn
Integrationsvereinbarungen trotz Sprachenangebote nicht eingehalten werden?
Wie können diese Vereinbarungen durchgesetzt werden?

9.              Mit welchen Konsequenzen haben generell Personen zu rechnen, die die
Integrationsvereinbarung - trotz der M
öglichkeit einen Sprachkurs zu besuchen - nicht
einhalten?