7650/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tadler, Dr. Strutz,

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend keine Anklage nach Mordversuch

 

Laut Polizeibericht wurde der 19. jährige Andreas M. am 18 September 2010 von vier Türken halbtot geprügelt. So lautete die Überschrift in der Salzburg "Krone" vom 30. Jänner 2011.

 

In St. Johann im Pongau wurde der 19. jährige nach einem Besuch in der örtlichen Discothek halbtot geprügelt. Laut der Kronenzeitung vom 30. Jänner 2011 soll in einem geheim gehaltenen Polizeibericht wörtlich stehen: "Die Täter entsorgten das Opfer über eine drei Meter hohe, weil sie annahmen, dass es ohnehin tot sei".

 

Offenbar hat das System. Sobald die mutmaßlichen Verbrecher Migranten sind, sieht es für die meist österreichischen Opfer schlecht aus. Dem Opfer wurden von den ermittelnden Beamten zehn Jahre alte Fotos gezeigt um den oder die Täter zu ermitteln.

 

Als Folge des Übergriffs, wobei sich das Opfer einen 16-fachen Schädelbruch zuzog, wurde von der Staatsanwaltschaft Salzburg das Verfahren GZ 11St299/1Ov eingestellt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

 

1.   Haben Sie Kenntnis von oben beschriebenen Vorfall?   Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren.


2.   Entspricht es den Tatsachen, dass in diesem speziellen Fall den Opfern zehn Jahre alte Fotos aus den Karteien gezeigt wurden und so eine etwaige Identifizierung erschwert oder verhindert wurde?

 

3.   Entspricht es der Wahrheit, dass generell veraltete Fotos Opfern von Gewaltverbrechen gezeigt werden.

 

4.   Wie viele Anzeigen von Gewaltverbrechen wurden seit 2005 im Bundesland Salzburg verzeichnet? (Bitte um genaue Auflistung nach Bezirk und Tatbestand)

 

5.   In wie vielen der Gewaltverbrechen (Frage 4) waren Ausländer oder Migranten beteiligt? (Bitte um genaue Auflistung nach Bezirk und Tatbestand)

 

6.   Wie hoch war die Aufklärungsrate in Bezug auf Frage 4 und 5?

 

7.   Wann wurde die oben beschriebenen Anzeige an die StA Salzburg weitergeleitet?

 

8.   Wurde von der StA Salzburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und an die Exekutive weitergeleitet?

 

9.   Wurden oder werden in oben beschriebenen Fall weitere Erhebungen durch die Exekutive eingeleitet?

 

10.               Wie ist der derzeitige Ermittlungsstand in oben beschriebenen Fall?

 

11.               Ist es richtig, dass bei Straftaten mit ausländischen Tätern die Ermittlungen durch die Exekutive verschleppt werden? Wenn ja, warum und auf welcher Rechtsgrundlage?

 

12.               Wie ist die gängige Praxis bei Straftaten mit ausländischen Tätern?