7655/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Wonder Sprachinstitut

 

 

Das Wonder Sprachinstitut ist, laut Eigendefinition auf der Homepage der Einrichtung, eine freundliche, einladende Sprachschule im 16. Wiener Gemeindebezirk. Der Trägerverein WONDER ist ein Verein, der im Jahr 2000 von türkischen StudentInnen in Wien gegründet wurde und laut Eigenangabe über 700 Mitglieder hat. Unter der Anleitung von LehrerInnen werden Sprachkurse abgehalten. Die Kursangebote umfassen verschiedenste Niveaus, für Anfänger ebenso wie für Fortgeschrittene. Der Unterricht findet in einem dem Verein gehörenden Gebäude statt. Die Räumlichkeiten der Schule umfassen Cafés, Klassenräume, Studienbereiche sowie diverse andere infrastrukturelle Einrichtungen.

 

Zitat des Leiters, Hasan Kocabiyik, aus einem Interview auf der Homepage des Instituts: „Diese Einrichtung darf außerdem Deutschintegrationskurse veranstalten, die für Ausländer gemäß dem Integrationsgesetzes ein Erfordernis ist [sic]. Wir dürfen aber auch Deutschabschlusszeugnisse in der Stufe von A2 vergeben.“

 

Der Homepage ist weiters zu entnehmen, dass der Verein seit seiner Gründung über 100 „WissenschaftlerInnen“ als Gastvortragende für Seminare eingeladen hat. Etwas steht aber nicht auf der Homepage des Sprachinstituts Wonder, sondern ist in vielen einschlägigen Blogeinträgen und auch in der Zeitung „Österreich“ vom 03.02.2011 nachlesbar: Nicht nur „WissenschaftlerInnen“ wurden eingeladen, sondern auch international bekannte und vom deutschen Verfassungsschutz beobachtete sogenannte „Hassprediger“ (aus dem Umfeld der „Wahre Religion“-Bewegung). Am Sprachinstitut WONDER wurde von diesen Predigern, die sich Abu Dujana, Abu Abdullah, Abdellatif und Ibrahim Abu Nagie nennen oder so heißen, vom 24. bis 26.12.2010 ein Seminar abgehalten.

 

Laut „Österreich“ gab es bereits im Vorfeld viel Wirbel, „weil die vier berüchtigten Prediger aus Deutschland in der Wiener Bruckhaufen-Moschee (Floridsdorf) von 24. bis 26. Dezember auftreten wollten.“


 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass am Wonder Sprachinstitut sogenannte „Hassprediger“ aufgetreten sind?

 

  1. Wenn ja, warum wurde kein Einreiseverbot gegen diese Hassprediger beantragt, schließlich riefen diese beim Silvesterseminar in Deutschland zum Heiligen Krieg auf?
    1. Wird für die Zukunft ein Einreisverbot gegen diese Hassprediger in Erwägung gezogen?

 

  1. Sämtliche Aussagen und Einladungen standen frei lesbar im Internet, auch jene von Ansar ul Haqq (siehe die von Österreich aus betriebene Website Ansarulhaqq.com). Wie schätzen Sie diese Aussagen aus verfassungsrechtlicher Sicht ein?
    1. Welche Informationen lagen dem Verfassungsschutz über die Prediger für das Seminar von 24.-26.12. 2010 vor deren Einreise vor?
    2. Welche Informationen liegen dem Verfassungsschutz jetzt über die Prediger für das Seminar von 24.-26.12. 2010 vor?

 

  1. Welche öffentlichen Mittel (Stadt, Land, Bund) erhielten bzw. erhalten das Sprachinstitut und der Verein Wonder in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011?

 

  1. Nahmen das Sprachinstitut und der Verein Wonder an Maßnahmen des Bundesministeriums zur Integration teil?
    1. Wenn ja, an welchen?
    2. Sind solche Zusammenarbeiten für das Jahr 2011 geplant?

 

  1. Seit wann darf Wonder im Sinne der Integrationsvereinbarung Prüfungszeugnisse ausstellen?

 

  1. Wie viele SprachkursteilnehmerInnen haben sich bei Wonder für die Deutsch- Integrationskurse und Deutsch- Intensivkurse angemeldet? Bitte um Aufschlüsselung für die Jahre 2008, 2009 und 2010.

 

  1. Wie viele Prüfungszeugnisse in den unterschiedlichen Stufen hat Wonder seit der Bewilligung zur Ausstellung von Prüfungszeugnissen ausgestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach A1-Niveau, A2-Niveau, B1-Niveau, B2-Niveau und den Jahren 2008, 2009 und 2010.

  1. Wann wurde die letzte Prüfung seitens des Ministeriums in Bezug auf Erfüllung der Standards und Anforderungen der im §2 Integrationsvereinbarung festgeschriebenen Kriterien, wie rechtliche Grundlagen, Raumbefugnis, Vertretungsbefugnis usw., durchgeführt?
    1. Was ist das Ergebnis dieser Kontrolle?
    2. Falls noch keine Kontrolle durchgeführt wurde, wann gedenken Sie, eine solche durchführen zu lassen?

 

  1. Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass diese Einrichtung, die sogenannten „Hasspredigern“ die Infrastruktur zur Durchführung und Verbreiterung von hetzerisch- islamistischen Ansichten bietet, vom BMI unterstützt wurde und nach wie vor unterstützt wird sowie die Legitimation zur Durchführung von Kursen und Prüfungen entsprechend der Integrationsvereinbarung erhalten hat?

 

  1.  Wird das Ministerium auf die angeführten Aktivitäten reagieren?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Stellt das Bereitstellen von Räumlichkeiten für Hassprediger eine Beihilfe zur Verhetzung dar?
    1. Wie begründen Sie Ihre Einschätzung?

 

  1. Bekommt das Islamische Zentrum  in der Moschee am Bruckhafen Förderungen vom Bund oder anderen öffentlichen Subventionsgebern?

 

  1. Werden die Aktivitäten des Vereins Wonder vom Verfassungsschutz beobachtet?