7655/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.02.2011
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Anfrage
des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Wonder Sprachinstitut
Das Wonder Sprachinstitut ist, laut Eigendefinition auf der Homepage der Einrichtung, eine freundliche, einladende Sprachschule im 16. Wiener Gemeindebezirk. Der Trägerverein WONDER ist ein Verein, der im Jahr 2000 von türkischen StudentInnen in Wien gegründet wurde und laut Eigenangabe über 700 Mitglieder hat. Unter der Anleitung von LehrerInnen werden Sprachkurse abgehalten. Die Kursangebote umfassen verschiedenste Niveaus, für Anfänger ebenso wie für Fortgeschrittene. Der Unterricht findet in einem dem Verein gehörenden Gebäude statt. Die Räumlichkeiten der Schule umfassen Cafés, Klassenräume, Studienbereiche sowie diverse andere infrastrukturelle Einrichtungen.
Zitat des Leiters, Hasan Kocabiyik, aus einem Interview auf der Homepage des Instituts: „Diese Einrichtung darf außerdem Deutschintegrationskurse veranstalten, die für Ausländer gemäß dem Integrationsgesetzes ein Erfordernis ist [sic]. Wir dürfen aber auch Deutschabschlusszeugnisse in der Stufe von A2 vergeben.“
Der Homepage ist weiters zu entnehmen, dass der Verein seit seiner Gründung über 100 „WissenschaftlerInnen“ als Gastvortragende für Seminare eingeladen hat. Etwas steht aber nicht auf der Homepage des Sprachinstituts Wonder, sondern ist in vielen einschlägigen Blogeinträgen und auch in der Zeitung „Österreich“ vom 03.02.2011 nachlesbar: Nicht nur „WissenschaftlerInnen“ wurden eingeladen, sondern auch international bekannte und vom deutschen Verfassungsschutz beobachtete sogenannte „Hassprediger“ (aus dem Umfeld der „Wahre Religion“-Bewegung). Am Sprachinstitut WONDER wurde von diesen Predigern, die sich Abu Dujana, Abu Abdullah, Abdellatif und Ibrahim Abu Nagie nennen oder so heißen, vom 24. bis 26.12.2010 ein Seminar abgehalten.
Laut „Österreich“ gab es bereits im Vorfeld viel Wirbel, „weil die vier berüchtigten Prediger aus Deutschland in der Wiener Bruckhaufen-Moschee (Floridsdorf) von 24. bis 26. Dezember auftreten wollten.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: