7670/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht an Österreichs Universitäten für die Jahre 2008 und 2009

 

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen.

 

Unter den Beschäftigten an den Universitäten gibt es jedoch immer noch sehr wenige Menschen mit Behinderungen. Dies ist vor allem beim wissenschaftlichen Personal der Fall.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)    In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12. 2008 die Einstellungspflicht an den 22 öffentlichen Universitäten Österreichs erfüllt? (Bitte getrennt nach Universitäten beantworten)

 

Bitte jeweils nach folgender Aufstellung:

Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte = ermittelte Pflichtzahl abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare Personen)

 

2)    Wie viele der im Jahr 2008 an den Universitäten beschäftigten begünstigten Behinderten gehörten ausschließlich dem nichtwissenschaftlichen, wie viele ausschließlich dem wissenschaftlichen Personal, und wie viele Personen gehörten beiden Personalgruppen gleichzeitig an? (bitte getrennt nach Universitäten beantworten)


3)    Wie hoch war demzufolge der Prozentsatz der begünstigten Behinderten in den einzelnen Gruppen?

 

4)    Wie viele der im Jahr 2008 an den Universitäten beschäftigten begünstigten Behinderten waren Frauen, wie viele Männer? (bitte getrennt nach Universitäten beantworten)

 

5)    Wie hoch war demzufolge der Prozentsatz der begünstigten Behinderten in beiden Gruppen?

 

6)    Wie hoch ist die Ausgleichstaxe, die aufgrund der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht von den österreichischen Universitäten im Jahr 2008 an den Ausgleichstaxfonds zu entrichten waren? (bitte getrennt nach Universitäten beantworten)

 

7)    Wie hoch sind die Kosten, die den Universitäten durch die Aufnahme/Beschäftigung von begünstigten Behinderten im Jahr 2008 entstanden sind? (Bitte getrennt nach Universitäten angeben, falls möglich ersuchen wir um eine Aufschlüsselung (Gebärdensprachdolmetscher, persönliche Assistenz, etc.))

 

8)    In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12. 2009 die Einstellungspflicht an den 22 öffentlichen Universitäten Österreichs erfüllt? (Bitte getrennt nach Universitäten beantworten)

 

Bitte jeweils nach folgender Aufstellung:

Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte = ermittelte Pflichtzahl abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare Personen)

 

9)    Wie viele der im Jahr 2009 an den Universitäten beschäftigten begünstigten Behinderten gehörten ausschließlich dem nichtwissenschaftlichen, wie viele ausschließlich dem wissenschaftlichen Personal, und wie viele Personen gehörten beiden Personalgruppen gleichzeitig an? (bitte getrennt nach Universitäten beantworten)

 

10) Wie hoch war demzufolge der Prozentsatz der begünstigten Behinderten in den einzelnen Gruppen?

 

11) Wie viele der im Jahr 2009 an den Universitäten beschäftigten begünstigten Behinderten waren Frauen, wie viele Männer? (bitte getrennt nach Universitäten beantworten)

 

12) Wie hoch war demzufolge der Prozentsatz der begünstigten Behinderten in beiden Gruppen?

 

13) Wie hoch ist die Ausgleichstaxe, die aufgrund der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht von den österreichischen Universitäten im Jahr 2009 an den Ausgleichstaxfonds zu entrichten waren? (bitte getrennt nach Universitäten beantworten)

 


14) Wie hoch sind die Kosten, die den Universitäten durch die Aufnahme/Beschäftigung von begünstigten Behinderten im Jahr 2009 entstanden sind? (Bitte getrennt nach Universitäten angeben, falls möglich ersuchen wir um eine Aufschlüsselung (Gebärdensprachdolmetscher, persönliche Assistenz, etc.))