7671/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.02.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Blutspenden durch Grundwehrdiener
Im Rahmen der Debatte über die Abschaffung der Wehrpflicht in Österreich meldete sich auch ein Vertreter des Roten Kreuzes zu Wort und äußerte Besorgnis über die Folgen für die Blutspendenbewirtschaftung in Österreich. In einem ORF Beitrag wurde berichtet, dass immerhin 7-10% aller österreichischen Blutspenden vom Bundesheer stammen würden.
Daraus ist das volle Ausmaß einer durchaus bedenklichen Praxis ersichtlich.
Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, besteht seit Jahrzehnten eine Sondervereinbarung zwischen dem Bundesheer und dem Roten Kreuz. Danach verpflichtet sich das Bundesheer dafür zu sorgen, dass 95% der Grundwehrdiener „freiwillig“ Blut spenden. Im Gegenzug erledigt das Rote Kreuz für das Bundesheer die Bestimmung der Blutgruppe für alle Grundwehrdiener – also auch die restlichen 5% - kostenlos.
Damit diese „Freiwilligkeit“ erreicht wird, werden die Blutspendetermine regelmäßig am Freitag Vormittag anberaumt. Wer Blut spendet bekommt dann den Nachmittag frei. Wer nicht spendet, muss dagegen bis Samstag Abend in der Kaserne bleiben.
Als Abgrenzung gilt dabei ob die Nadel bereits in der Vene war oder nicht.
So werden die sehr hohen Vorgaben für die Blutspendequote tatsächlich erreicht. Das ist international einzigartig. Ein derartiger indirekter Zwang zur Gestattung von Blutabnahmen kommt sonst nur in Diktaturen und Unrechtsregimen vor.
Die Praxis ist aber auch medizinisch problematisch: Es ist ein anerkanntes Faktum, dass der Kreislauf bei jungen Leuten oft nicht sehr stabil ist. Dementsprechend kollabieren viele der Grundwehrdiener im Rahmen der Blutspendeaktion, nach vorliegenden Informationen ca. 5-10%. Das ist jedenfalls weit mehr als bei zivilen Blutspendeaktionen passiert. Außerdem kommt es durch den Druck zur Blutspende auch häufig vor, dass Kontraindikationen von den Grundwehrdienern verschwiegen werden. In manchen Fällen wurden durch die Blutspende epileptische Anfälle ausgelöst. Verschlimmert werden diese Probleme, wenn manche Kommandanten ihre Soldaten vorher und nachher auch noch am Kasernenhof strammstehen ließen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: