7671/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Blutspenden durch Grundwehrdiener

 

 

Im Rahmen der Debatte über die Abschaffung der Wehrpflicht in Österreich meldete sich auch ein Vertreter des Roten Kreuzes zu Wort und äußerte Besorgnis über die Folgen für die Blutspendenbewirtschaftung in Österreich. In einem ORF Beitrag wurde berichtet, dass immerhin 7-10% aller österreichischen Blutspenden vom Bundesheer stammen würden.

 

Daraus ist das volle Ausmaß einer durchaus bedenklichen Praxis ersichtlich.

 

Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, besteht seit Jahrzehnten eine Sondervereinbarung zwischen dem Bundesheer und dem Roten Kreuz. Danach verpflichtet sich das Bundesheer dafür zu sorgen, dass 95% der Grundwehrdiener „freiwillig“ Blut spenden. Im Gegenzug erledigt das Rote Kreuz für das Bundesheer die Bestimmung der Blutgruppe für alle Grundwehrdiener – also auch die restlichen 5% - kostenlos.

 

Damit diese „Freiwilligkeit“ erreicht wird, werden die Blutspendetermine regelmäßig am Freitag Vormittag anberaumt. Wer Blut spendet bekommt dann den Nachmittag frei. Wer nicht spendet, muss dagegen bis Samstag Abend in der Kaserne bleiben.

Als Abgrenzung gilt dabei ob die Nadel bereits in der Vene war oder nicht.

 

So werden die sehr hohen Vorgaben für die Blutspendequote tatsächlich erreicht. Das ist international einzigartig. Ein derartiger indirekter Zwang zur Gestattung von Blutabnahmen kommt sonst nur in Diktaturen und Unrechtsregimen vor.

 

Die Praxis ist aber auch medizinisch problematisch: Es ist ein anerkanntes Faktum, dass der Kreislauf bei jungen Leuten oft nicht sehr stabil ist. Dementsprechend kollabieren viele der Grundwehrdiener im Rahmen der Blutspendeaktion, nach vorliegenden Informationen ca. 5-10%. Das ist jedenfalls weit mehr als bei zivilen Blutspendeaktionen passiert. Außerdem kommt es durch den Druck zur Blutspende  auch häufig vor, dass Kontraindikationen von den Grundwehrdienern verschwiegen werden. In manchen Fällen wurden durch die Blutspende epileptische Anfälle ausgelöst. Verschlimmert werden diese Probleme, wenn manche Kommandanten ihre Soldaten vorher und nachher auch noch am Kasernenhof strammstehen ließen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Ist es zutreffend, dass eine Vereinbarung zwischen dem Bundesheer und dem Roten Kreuz über die Sammlung von Blutspenden besteht?
  2. Falls ja: wie lautet der Inhalt dieser Vereinbarung im Volltext?
  3. Hat das Bundesheer eine bestimmte Quote oder Zahl an Blutspenden zugesagt?
  4. Falls ja: wie hoch ist diese Quote oder Zahl?
  5. Ist es zutreffend, dass im Gegenzug das Rote Kreuz die Blutgruppenbestimmung sämtlicher Grundwehrdiener kostenlos durchführt?
  6. Seit wann besteht diese Vereinbarung?
  7. Wann wurde die Vereinbarung das letzte Mal aktualisiert?
  8. Ist es zutreffend, dass Blutspendetermine regelmäßig am Freitag Vormittag angesetzt werden, um über das Versprechen eines freien Nachmittags bzw. Wochenendes besonders hohe Quoten zu erzielen?
  9. Wie viele Grundwehrdiener haben im Jahr 2010 im Rahmen der Blutspendeaktionen in den Kasernen Blut gespendet?
  10. Wie viele Grundwehrdiener sind im Jahr 2010 im Rahmen der Blutspendeaktionen kollabiert oder haben sonst gesundheitliche Beeinträchtigungen davon getragen?
  11. Hat das Verteidigungsministerium je medizinisch abklären lassen, ob für junge Menschen im Alter der Grundwehrdiener ein besonderes medizinisches Risiko bei Blutspenden besteht?