7675/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.02.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend die Energieregulierungsbehörde E-Control
Die bisher als GmbH organisierte Energieregulierungsbehörde E-Control unterliegt nicht dem Budgetrecht und damit nicht der Kontrolle des Parlaments. Die E-Control finanziert sich über Beiträge, die über die Netzbetreiber von den Stromkonsumenten eingehoben werden.
In der Vergangenheit hat die E-Control immer mehr Tätigkeiten und Kompetenzen an sich gezogen. Die Kosten der Regulierungsbehörde stiegen daher kontinuierlich an und belaufen sich für 2009 auf 14 Mio. Euro. Deswegen ist es erforderlich, dass die Regulierungsbehörde dem Budgetrecht unterliegt, also nicht die Behörde selbst, sondern das Parlament über die Höhe des Haushalts bestimmt, was auch den Vorgaben von § 35 Abs 5 lit a sowie Erwägung 34 der RL 2009/72/EG entspricht. Zumindest müssen Budgetplanung und Jahresabschluss einer unmittelbaren parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Nur so wird den Gebarungsgrundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung getragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: