7675/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend die Energieregulierungsbehörde E-Control

 

 

Die bisher als GmbH organisierte Energieregulierungsbehörde E-Control unterliegt nicht dem Budgetrecht und damit nicht der Kontrolle des Parlaments. Die E-Control finanziert sich über Beiträge, die über die Netzbetreiber von den Stromkonsumenten eingehoben werden.

In der Vergangenheit hat die E-Control immer mehr Tätigkeiten und Kompetenzen an sich gezogen. Die Kosten der Regulierungsbehörde stiegen daher kontinuierlich an und belaufen sich für 2009 auf 14 Mio. Euro. Deswegen ist es erforderlich, dass die Regulierungsbehörde dem Budgetrecht unterliegt, also nicht die Behörde selbst, sondern das Parlament über die Höhe des Haushalts bestimmt, was auch den Vorgaben von § 35 Abs 5 lit a sowie Erwägung 34 der RL 2009/72/EG entspricht. Zumindest müssen Budgetplanung und Jahresabschluss einer unmittelbaren parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Nur so wird den Gebarungsgrundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung getragen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wie ist die Entwicklung von Budget, Personalaufwand und Personalstand der E-Control seit ihrer Gründung 2001?
  2. Wie hoch wird das Budget der E-Control für 2011 ausfallen?
  3. Gibt es Prognosen für Budget und Personalstand für die kommenden Jahre (bis 2015)?

  1. Wie erklären Sie die laufende Zunahme des Personalstands? Wozu wird das Personal verwendet? Was ist die gesetzliche Grundlage für die laufende Zunahme des Personalstandes?

 

  1. Wie viel verdient einE durschschnittlicheR MitarbeiterIn der E-Control jährlich?

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für die leitenden Angestellten im Vergleich mit Bundesbediensteten?

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für E-Control Geschäftsführer Walter Boltz jährlich?

 

  1. Erscheinen Ihnen diese Kosten angesichts der Tatsache, dass die E-Control GmbH im Vergleich zur E-Control Kommission mit wenigen Ausnahmen nur über wenige originäre Zuständigkeiten verfügt, angemessen?

 

  1. Werden Boni bezahlt?

 

  1. Wenn ja: nach welchen Kriterien kommt es zur Auszahlung von Boni, wie hoch sind diese, wie werden diese bemessen und an welche Gruppe von MitarbeiterInnen werden sie bezahlt?

 

  1. Ist es richtig, dass eine Außenstelle der E-Control in Brüssel errichtet wurde?

 

  1. Wenn ja: was sind die Kosten dafür und auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde diese Außenstelle eingerichtet?

 

  1. An wie vielen Tagen war der Geschäftsführer der E-Control im Jahr 2008 bzw 2009 sowie 2010 nicht in Wien sondern auf Dienstreise?

 

  1. Welche Kosten sind für Dienstreisen des Geschäftsführers jeweils in den Jahren 2008, 2009 und 2010 angefallen?

 

  1. Wie können Sie angesichts dessen gewährleisten, dass österreichische Interessen im Mittelpunkt des Geschäftsführers stehen?

 

  1. Wie hoch war das PR-Budget der E-Control jeweils für die Jahre 2008, 2009 bzw. 2010?

 

  1. Hat die E-Control auch PR-Agenturen beschäftigt?

 

  1. Wenn ja: welche? Was ist die gesetzliche Grundlage dafür?

 

  1. Wie hoch sind die in zukünftigen Budgets vorgesehenen Ausgaben für PR?

 

  1. Wie kann angesichts des bestehenden Finanzierungssystems über die Übertragungsnetzbetreiber die Unabhängigkeit der E-Control gewährleistet werden?

 

  1. Warum werden die Kosten für die E-Control nicht transparent der Öffentlich­keit zugänglich gemacht?

  1. Warum werden die Kosten für die E-Control nicht pro Kilowattstunde auf der Stromrechnung ausgewiesen, wie es auch für andere Kostenanteile möglich ist?

 

  1. Halten Sie die aktuelle Situation für sinnvoll, in welcher die E-Control selbst über ihr jährliches Budget sowie das aus ihrer Sicht notwendige Personal bestimmt, wenn dieses von 7,5 Mio Euro im Jahr 2002 auf 14 Mio Euro im Jahr 2009 angewachsen ist und von Insidern ein weiterer Anstieg auf 20 bis 30 Mio Euro in den nächsten Jahren erwartet wird?

 

  1. Wie stellen Sie in Zukunft sicher, dass die Kosten der E-Control in einem angemessenen Rahmen bleiben bzw. dass die Mitarbeiter im Vergleich mit Bundesbediensteten nicht deutlich mehr kosten?

 

  1. Wie könnte eine parlamentarische Kontrolle des Budgets der E-Control aus Ihrer Sicht erfolgen?

 

  1. Müsste die Finanzierung der E-Control nicht im Rahmen von FVG und BAO erfolgen?

 

  1. Halten Sie die Einführung eines transparenten Gehaltsschemas für Bedienstete der E-Control für sinnvoll?

 

  1. Wie wird in Zukunft gewährleistet, dass die Bezahlung der Bediensteten nach einem vergleichbaren Beamtenschema erfolgt und so transparent und effizient wird?

 

  1. Was ist Ihre sachliche Begründung dafür, dass die als unabhängige Regulie­rungsbehörde gegründete E-Control über die Jahre zahlreiche Agenden übernommen hat wie Ökostrom, KWK oder Energielenkung, bei welchen es sich um Aufgaben der Verwaltung handelt und nicht um typische Regulierungsmaterien (insbesondere bei der Energielenkung handelt es sich um eine Kernaufgabe des Staates)?

 

  1. Glauben Sie nicht angesichts der Kosten der E-Control, dass diese Aufgaben durch bestehende Einrichtungen und Behörden kostengünstiger erfüllt werden können?

 

  1. In der Vergangenheit wurde die E-Control mit der Verfassung zahlreicher Gutachten zu Ökostrom-Fragen beauftragt. Seit wann ist dies der Fall? Werden diese Gutachten bezahlt oder werden die Kosten dafür aus dem E-Control-Budget aufgebracht? Nach welchen Kriterien wurde die E-Control für diese Aufgabe ausgewählt? Gab es zuvor eine Ausschreibung?

 

  1. Durch das Energie-Control-Gesetz erfolgt eine Neuorganisation der Regulierungsbehörde. Wie ist darin die Aufsicht des obersten Organs iSv Art 20 Abs 2 B-VG über die neue Behörde vorgesehen?

 

  1. Das Energie-Control-Gesetz sieht bis auf Ausnahmen keine Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Vorstand und Regulierungskommission vor. Wieso kommen Sie nicht der EU-Vorgabe nach, dass gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörde effektive Beschwerdemöglichkeiten vorzusehen sind? Wie rechtfertigen Sie dieses rechtsstaatliche Defizit?