7683/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gaßner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Vollziehung des Futtermittelgesetzes im Jahr 2010“

 

Mit der AB 5515/XXIV.GP vom 26.07.2010 wurden die im letzten Jahr gestellten Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier beantwortet.

 

Nun haben sich aufgrund des Dioxinskandals in Deutschland neue Fragen ergeben. In Deutschland weitete sich im Jänner 2011 der Skandal mit dioxinverseuchten Futtermittel aus. Nach vorliegenden Erkenntnissen wurden durch einen Futterfetthersteller vermutlich vorsätzlich dioxinverseuchte Industriefette den Futterfetten beigefügt, welche wiederum an Mischfutterhersteller verkauft wurden, die diese kontaminierten Futterfette in Mischfuttermittel einbrachten.

 

Das verseuchte Fett von „Harles & Jentzsch“ wurde als Ausgangspunkt an verschiedene Futtermittelhersteller geliefert und dort weiterverarbeitet, wodurch eine breite Verteilung der Kontamination erfolgte und sich der „Schaden“ erheblich vermehrte. In diesem Unternehmen wurde vermutlich systematisch und vorsätzlich betrogen und gepanscht, ein Fall für die Justiz. Eine Gesundheitsgefahr für VerbraucherInnen wurde von den Behörden nie gesehen.

Der Schaden für Futtermittelhersteller, Bauern, Schlachthöfe und Lebensmittelhandel wurde auf über 100 Mio. Euro geschätzt. Das dafür verantwortliche Unternehmen „Harles & Jentzsch“ hat bereits am 13. Jänner einen Insolvenzantrag gestellt. Dieses Unternehmen ist allerdings nur gegen Schäden von maximal 27 Mio. Euro versichert. Viele Bauern, Futtermittelhersteller etc. werden daher vermutlich auf ihren Kosten sitzen bleiben.


Bereits am 19. März 2010 hat ein privates Labor im Rahmen der Eigenkontrolle eine Probe des Futtermittellieferanten „Harles & Jentzsch“ positiv auf zu viel Dioxin getestet. Diese Information wurde den zuständigen Behörden vorenthalten. Insgesamt hat dieses Unternehmen mindestens drei Futterfettproben mit erhöhten Dioxinwerten verheimlicht. So sind bis zu 150.000 Tonnen Futtermittel mit krebserregendem Dioxin in den Kreislauf gelangt, wodurch u.a. Legehennen und Schweine mit Dioxin belastet wurden.

 

Dioxin ist so auch in Schweinefleisch und Geflügelfleisch – sowie in weiteren Verarbeitungsprodukten – nachgewiesen worden. Über 4.700 Betriebe (Geflügelzucht- und Schweinemastbetriebe) wurden in Deutschland vorsorglich kurzfristig gesperrt. Deutsche Behörden haben daher auch in zahlreichen Betrieben vorsorglich Tiere töten lassen, oder den Verkauf von Eiern, Geflügel oder Schweinefleisch untersagt. In vielen Ländern – so auch in Österreich – kam es zu einem Preisverfall bei Schweinefleisch.) Britische Supermärkte haben kurzfristig Produkte, die von deutschen Dioxin-Eiern verseucht sein könnten, aus dem Verkehr gezogen. Viele EU-Länder, so auch Österreich - haben zusätzliche verschärfte – und kostenintensive – Kontrollen von deutschen Produkten angeordnet (Steuerzahlergeld!).

Drittstaaten wie China und Südkorea haben Medienberichten zufolge Importverbote für deutsche Lebensmittel erlassen. Russland und Canada verschärften wiederum die Einfuhrkontrollen.

Insgesamt ein Desaster für die deutsche Lebensmittel-Exportpolitik.

Das zu bereinigen kostet – zusätzlich – Geld. Es wird die deutschen bzw. auch die EU-Behörden einiges an Bemühungen kosten, diese Restriktionen wieder zu beseitigen.

Entwarnung nach dem Dioxinskandal gab es am 25.01.2011 durch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung. Eine Gesundheitsgefahr für VerbraucherInnen wurde nicht gesehen.

 

Das grundsätzliche Problem: Trotz klaren gesetzlichen Bestimmungen, jedoch einer komplizierten Kompetenzlage, fehlen in Deutschland nach Presseberichten bis zu 1500 staatliche Prüfer, um die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen effektiv zu überwachen. Zudem wird ein wie in Deutschland (und übrigens auch in Ö) föderal aufgebauter Kontrollstaat mit seinen vielen Schnittstellen den global aufgebauten Produktströmen nicht mehr ausreichend gerecht.


Lebensmittelsicherheit sei – so der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure - in Deutschland deshalb eine Mogelpackung. Bundesweit sind 2500 Kontrolleure für 1,1 Millionen Betriebe in der Lebensmittelindustrie zuständig. In manchen Regionen steht nur ein Kontrollor für 1200 Firmen zur Verfügung. Dazu kommt noch, dass durch den aggressiven Wettbewerb der Preisdruck in den Betrieben steigt. Damit wird in der Futtermittel- und Lebensmittelproduktion auf allen Ebenen gespart.

 

In Deutschland einigten sich nun aufgrund dieses Skandals Bund und Länder auf die Umsetzung eines 14 Punkteprogramms. Auflagen für Futtermittelhersteller sollen normiert werden. Auch auf europäischer Ebene kam es zu einer Einigung im Rat, Verschärfungen bei den Kontrollen wurden vereinbart (inkl. Einlagerungsaktion).

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen zur Vollziehung des Futtermittelgesetzes zu erhalten. Durch diesen Futtermittelskandal ergeben sich natürlich auch zusätzliche Fragen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      In wie vielen Betrieben, die Futtermittel und Vormischungen sowie Zusatzstoffe für Futtermittel erzeugen, verkaufen oder importieren wurden 2010 durch die Aufsichtsorgane Futtermittelproben aufgrund dieses Gesetzes in Österreich überprüft (Ersuche um Aufschlüsselung der Betriebe auf die einzelnen Bundesländer)?

 

2.      In wie vielen Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2010 durch die Aufsichtsorgane Proben von Futtermittel und Vormischungen sowie Zusatzstoffen gezogen und zur Untersuchung weitergegeben?
Wie viele Proben wurden dabei gezogen?
Auf welche Parameter wurden diese Futtermittelproben untersucht?
Welche Ergebnisse erbrachten jeweils diese Analysen?
Wie viele Proben wurden auf verarbeitete tierische Proteine untersucht (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen und die einzelnen Bundesländer)?


3.        Wie viele Proben Futtermittel, Vormischungen sowie Zusatzstoffe wurden 2010 auf Dioxin untersucht?
Welche Ergebnisse liegen dazu vor?

 

4.      Auf wie vielen Bauernhöfen wurden 2010 Proben durch die zuständigen Aufsichtsorgane der Bundesländer gezogen und zur Untersuchung weiter gegeben?
Wie viele Proben?
Auf welche Parameter wurden diese Futtermittelproben untersucht?
Welche Ergebnisse erbrachten jeweils diese Analysen (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

5.      Wie viele Proben von Futtermittel von Bauerhöfen wurden 2010 auf Dioxin untersucht?
Welche Ergebnisse liegen dazu vor?

 

6.      Werden die Kontrollen des BAES und die der Länder abgeglichen bzw. die Ergebnisse zusammengeführt, um ein umfassendes Bild über die Situation bei Futtermitteln in Österreich zu erhalten?
Wenn ja, wo ist dieser Bericht veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Welche Ergebnisse über Futtermittelkontrollen am Ort der Verfütterung I und II wurden bzw. werden für 2010 der EU-Kommission übermittelt (Ersuche ebenfalls um Übermittlung der Ergebnisse und der Beschreibung der Art der Beanstandungen)?

 

8.      Wie sieht der Kontrollplan zur Kontrolle der tierhaltenden Landwirte (Futtermittelverwendung) für das Jahr 2010 konkret aus (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

9.      Wie viele Futtermittelproben wurden 2010 insgesamt durch die zuständigen AGES Institute bzw. die BAES untersucht (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Institute bzw. Anstalten)?

10.  Wie viele dieser Proben waren davon amtliche und wie viele private Proben (Ersuche um Aufschlüsselung)?


11.  Welche Einnahmen konnte die AGES durch die Untersuchung privater Proben im Futtermittelbereich im Jahr 2010 erzielen (Ersuche um Aufschlüsselung der Einnahmen auf die einzelnen Institute bzw. Anstalten)?

 

12.  Wie viele Anzeigen und Beanstandungen wurden in diesem Jahr durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) erstattet bzw. ausgesprochen?

 

13.    Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden 2010 in Österreich nach Kontrollen und Untersuchungen von Futtermitteln verhängt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

14.  In wie vielen Fällen wurde 2010 wegen Verstoßes nach dem Futtermittelgesetz ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

 

15.  In wie vielen Fällen wurde 2010 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (Ersuche um Aufschlüsselung Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

 

16.  In wie vielen Fällen wurde 2010 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung etc. abgeschlossen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

 

17.  Welche Einnahmen aus Geldstrafen wegen Verstöße gegen das Futtermittelgesetz wurden im Jahr 2010 erzielt?

 

18.  Zu wie vielen Anzeigen nach dem StGB (z.B. wegen Gemeingefahrdung) kam es im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von Futtermitteln durch die zuständigen Behörden (z.B. BAES) und Private im Jahr 2010?
Wie viele Anzeigen wurden zurückgelegt?
W
ie viele Verfahren wurden eingestellt?
Zu wie vielen Verurteilungen kam es?
Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?


19.  Wie viele Beschäftigte arbeiteten 2010 im Fachbereich Landwirtschaft der AGES und im Bundesamt für Ernährungssicherheit (Stichtag 31.12.2010)?

 

20.  Wie hoch waren 2010 im Fachbereich Landwirtschaft (AGES) die Personalkosten?

 

21.    Wie viele Mitarbeiterinnen in der AGES bzw. im Bundesamt für Ernährungssicherheit waren 2010 für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zuständig (Stichtag 31.12.10)?
Wie viele Mitarbeiterinnen in der AGES bzw. im Bundesamt für Ernährungssicherheit sind für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes aktuell zuständig?

 

22.  Hat sich das bestehende Kontrollprogramm für Futtermittel auch im Jahr 2010 bewährt oder soll dieses – gerade in Anbetracht des Dioxinskandals in Deutschland – geändert werden?
Sollen Kontrollen und Probenziehungen von Futtermittel durch Aufsichtsorgane erweitert oder reduziert werden?

 

23.  Wie viele Personen (Kontrollorgane) waren 2010 als Aufsichtsorgane im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den Bundesländern tätig (Ersuche um detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

 

24.  Wie viele Proben wurden durch die Kontrollorgane der Länder im Jahr 2010 an das BAES zur Analyse und Befundung geschickt?
Auf welche Parameter wurden diese Futtermittelproben untersucht?
Welche konkreten Ergebnisse liegen über diese Proben vor?
Welche behördlichen Maßnahmen waren notwendig?

 

25.  Wie viele Personen (Kontrollorgane) waren 2010 als Aufsichtsorgane (BAES) im Rahmen der unmittelbaren Bundesverwaltung zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes in Österreich d.h. in den Bundesländern tätig (Ersuche um detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
Wie viele waren es mit Stichtag 31.12.2010?

 

26.  Wie viele amtliche Proben wurden in Österreich im internationalen Vergleich (pro 1.000 Einwohner) im Jahr 2010 gezogen (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
 EU-Mitgliedsstaaten)?


27.  Wie sieht die Kontrolldichte bei Futtermittelherstellerbetrieben in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aus?

 

28.    Wie viele amtliche Proben werden voraussichtlich 2011 pro 1.000 Einwohner gezogen?
Wird nun die Kontrolldichte erhöht?

 

29.  Wie hoch waren 2010 die durchschnittlichen Kosten für die Analyse eines Futtermittels (Gesamtkosten pro bearbeitete Probe)?

 

30.  In welcher Form wurden 2010 Importe von Futtermitteln und Futtermittelkomponenten (Lieferungen) aus Drittstaaten kontrolliert (z.B. Grenzkontrollstellen)?

 

31.  Wie viele Kontrollen und wie viele Probenziehungen bei Lieferungen aus dem Ausland (Importe) fanden dazu 2010 durch Grenztierärzte und Zollorgane statt (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
Welche Mengen Futtermittel wurden kontrolliert?

 

32.  Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Analysen?
Auf welche Parameter wurden diese Futtermittelproben untersucht?
Welche behördlichen Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?

 

33.  Welche Verfügungen und Weisungen (Erlässe) wurden durch Ihr Bundesministerium im Jahr 2010 erlassen, um eine bessere Koordinierung zwischen der AGES (ehemalige Untersuchungsanstalten des Bundes) bzw. dem Bundesamt für Ernährungssicherheit und der Vollziehung auf Landesebene — insbesondere bei den Überwachungstätigkeiten (Kontrollen) - zu erreichen?

 

34.  Sehen Sie Probleme in der Vollziehung des Futtermittelgesetzes bzw. sind Ihnen solche 2010 bekannt geworden?
Wenn ja, welche?

 

35.  An welchen internationalen bzw. EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten im Futtermittelwesen hat Österreich im Jahr 2010 mitgearbeitet?
Welche Ergebnisse und Erkenntnisse liegen dazu vor?


36.  Wann fanden die letzen entsprechenden EU-Inspektionsbesuche zur Kontrolle der Vollziehung des Futtermittelgesetzes und damit verbundener europäischer Rechtsakte statt?
Welche Schlussfolgerungen wurden durch die EU-Kommission dabei getroffen?

 

37.  Wann wird dazu die nächste EU-Inspektion stattfinden?

 

38.  Welche besonderen Maßnahmen hat das Ressort in Österreich nach Bekanntwerden dieses Futtermittelskandals in Deutschland ergriffen?
Wie viele Kontrollen bei Futtermitteln wurden angeordnet und durchgeführt?
Welche Ergebnisse liegen von diesen Kontrollen vor?

 

39.  Woher stammt nach Kenntnis des Ressorts das Dioxin in diesen deutschen Futtermitteln?

 

40.  Ist es richtig, dass Pflanzenschutzmittel der Grund für die hohe Konzentration des krebserregenden Dioxins in Futtermittel sind?
Wenn ja, welche?

 

41.  Können sie ausschließen, dass 2008, 2009 und 2010 dioxinverseuchte Rohstoffe zur Futtermittelherstellung bzw. dioxinkontaminierte Futtermittel aus Deutschland nach Österreich geliefert wurden (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

 

42.  Wurde in den letzten drei Jahren in Österreich bei Analysen von Futtermitteln auch technische Fette in Futtermitteln festgestellt?
Wenn ja, welche Mengen waren davon betroffen?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen (Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

43.  Werden in Österreich nach der geltenden Rechtslage auch die Hersteller von Futtermittelkomponenten von den Kontrollen erfasst und diese analysiert?

 

44.  Soll vorsorglich in Österreich der Strafrahmen für „Futtermittelpantscher“ ebenso wie in Deutschland erhöht werden?

 

45.  Hält es das Ressort für notwendig, die Sanktionen und Strafen für gesundheitsschädliche Verunreinigungen von Futter und Futtermitteln im Futtermittelgesetz zu erhöhen?


46.  Halten sie auch eigene gerichtlich strafbare Bestimmungen – wie im LMSVG – im Futtermittelgesetz für notwendig?
Werden Sie dies bei einer Novelle des Futtermittelgesetzes vorschlagen?

 

47.  Soll zukünftig eine Geldstrafe nach dem Futtermittelgesetz zumindest den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus einer Rechtswidrigkeit gezogen hat, übersteigen?

 

48.    Sind in Österreich nach geltender Rechtslage die Futtermittelunternehmen bzw. private Labors verpflichtet, die Ergebnisse von Eigenkontrollen der zuständigen Behörden zu melden?
Wenn nein, werden sie eine entsprechende Regelung bei der Novelle zum Futtermittelgesetz vorlegen?

 

49.    Welche Informationen liegen dem Ressort über betriebliche Eigenkontrollen bei Futtermittelbetrieben im Jahr 2010 vor?

 

50.  Werden Sie eine Novelle des Futtermittelgesetzes vorlegen, nach der jeder Futtermittelhersteller bzw. jedes an der Futtermittelkette beteiligte Unternehmen verpflichtet wird, risikobasiert die notwendigen Eigenkontrollen vorzunehmen?

 

51.  Ist es in Österreich nach der geltenden Rechtslage verboten, dass Betriebe die Fettsäuren für die Lebensmittel- oder Futtermittelherstellung produzieren, zeitgleich auch Fettsäuren für technische Anwendungen herstellen?
Wenn nein, werden Sie eine Änderung vorschlagen?

 

52.  Werden Sie – so wie nun in Deutschland bei Futtermittel – auch dafür eintreten, dass die gesamten Kontrollen entlang der Lebens- und Futtermittelkette („Vom Feld bis zum Teller“) dem Bund übertragen werden?

 

53.  Werden Sie – so wie zukünftig in Deutschland – dafür eintreten, dass bei Verstößen gegen Vorschriften des Futtermittelrechts die Behörden von sich aus Firmennamen und Produkt zwingend veröffentlichen müssen und eine entsprechende Vorlage dem Nationalrat zuleiten?


54.  Welche Haltung nimmt das Ressort – nicht zuletzt aufgrund dieses Futtermittelskandals in Deutschland – zu einer erweiterten Herkunftskennzeichnung auch für Eier in Verarbeitungsprodukten ein?

 

55.  Wie hoch werden die durch diesen Futtermittelskandal ausgelösten Schäden in Österreich beziffert?

 

56.  Werden Sie auf europäischer Ebene für eine verbindliche Positivliste für alle Futtermittelbestandteile eintreten?

 

57.  Welche Maßnahmen werden nun nach diesem deutschen Dioxinskandal auf europäischer Ebene zum Schutz der KonsumentInnen sowie zum Schutz der korrekt arbeitenden Futtermittelbetriebe und Bauern getroffen?