7690/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.02.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Nichtrückkehr von einem Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung 2009

 

 

Im Jahr 2009 gab es in Österreich 171 Fälle von Nichtrückkehr von einem Freigang, Ausgang oder einer Strafunterbrechung. 46 davon sind freiwillig zurückgekommen, 105 wurden aufgegriffen und verhaftet. Der §109 StVG definiert die Strafen für Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie viele dieser Häftlinge waren ausländische Staatsbürger?

 

  1. Wie oft wurde wegen der Nichtrückkehr von einem Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung im Jahr 2009 ein Verweis ausgesprochen?

 

  1. Wie oft wurde wegen der Nichtrückkehr von einem Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung im Jahr 2009 eine Beschränkung oder Entziehung von Begünstigungen vorgenommen?

 

  1. Wie oft wurde wegen der Nichtrückkehr von einem Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung im Jahr 2009 eine Beschränkung oder Entziehung der Rechte auf Verfügung über das Hausgeld (§ 54), Fernsehempfang (§ 58), Briefverkehr (§ 87), Besuchsempfang (§ 93) oder Telefongespräche (§ 96a) vorgenommen?

 

  1. Wie oft wurde wegen der Nichtrückkehr von einem Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung im Jahr 2009 eine Geldbuße verhängt?

 

  1. Wie oft wurde wegen der Nichtrückkehr von einem Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung im Jahr 2009 ein Hausarrest ausgesprochen?