Eingelangt am 16.02.2011
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Riemer
und
weiterer Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend
Nichtrückkehr von einem Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung 2009
Im
Jahr 2009 gab es in Österreich 171 Fälle von Nichtrückkehr von
einem Freigang, Ausgang oder einer Strafunterbrechung. 46 davon sind freiwillig
zurückgekommen, 105 wurden aufgegriffen und verhaftet. Der §109 StVG
definiert die Strafen für Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Justiz folgende
Anfrage
- Wie viele dieser Häftlinge waren
ausländische Staatsbürger?
- Wie oft wurde wegen der Nichtrückkehr von einem
Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung im Jahr 2009 ein Verweis
ausgesprochen?
- Wie oft wurde wegen der Nichtrückkehr von einem
Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung im Jahr 2009 eine
Beschränkung oder Entziehung von Begünstigungen vorgenommen?
- Wie oft wurde wegen der Nichtrückkehr von einem
Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung im Jahr 2009 eine Beschränkung
oder Entziehung der Rechte auf Verfügung über das Hausgeld
(§ 54), Fernsehempfang (§ 58), Briefverkehr (§ 87),
Besuchsempfang (§ 93) oder Telefongespräche (§ 96a) vorgenommen?
- Wie oft wurde wegen der Nichtrückkehr von einem
Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung im Jahr 2009 eine Geldbuße
verhängt?
- Wie oft wurde wegen der Nichtrückkehr von einem
Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung im Jahr 2009 ein Hausarrest
ausgesprochen?