7720/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.02.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Strafaufschub bei rechtskräftigen Verurteilungen“
Mit der AB 5120/XXIV.GP vom 28.06.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie vielen rechtskräftig verurteilten Personen wurde im Jahr 2010 ein Strafaufschub gewährt (Aufschlüsselung jeweils auf Landesgerichte)?
2. Wie viele Personen haben in diesem Jahr nach Ablauf des Strafaufschubes und trotz Aufforderung des zuständigen Gerichts die Strafhaft nicht angetreten (Aufschlüsselung jeweils auf Landesgerichte)?
3. Wie vielen in den letzten Jahren zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilten Personen war bis zum Stichtag 31.12.2010 ein Strafaufschub gewährt worden (Aufschlüsselung auf Landesgerichte)?
4.
Wie viele
dieser Personen haben nach Ablauf dieser Frist die Strafhaft nicht angetreten?
Wie viele sind deswegen aktuell zur Fahndung
ausgeschrieben?
5.
Wie viele dieser
rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt wurde, waren durch das Gericht zu einer
Freiheitsstrafe von bis sechs Monaten verurteilt worden?
Wie viele sind deswegen aktuell zur Fahndung
ausgeschrieben?
6.
Wie
viele dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub
gewährt wurde, waren durch das Gericht
zu einer Freiheitsstrafe von 6 bis 12 Monaten verurteilt worden?
Wie viele sind deswegen aktuell zur Fahndung
ausgeschrieben?
7.
Wie
viele dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub
gewährt wurde, waren durch das Gericht
zu einer Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren verurteilt worden?
Wie viele sind deswegen aktuell zur Fahndung
ausgeschrieben?
8.
Wie viele
dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub
gewährt wurde, waren durch das Gericht
zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis drei Jahren verurteilt worden?
Wie viele sind deswegen aktuell zur Fahndung
ausgeschrieben?
9.
Wie viele dieser
rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub gewährt wurde, waren durch das Gericht zu einer
Freiheitsstrafe von drei bis vier Jahren verurteilt worden?
Wie viele sind deswegen aktuell zur Fahndung
ausgeschrieben?
10.
Wie viele
dieser rechtskräftig verurteilten Personen, denen ein Strafaufschub
gewährt wurde, waren durch das
Gericht zu einer Freiheitsstrafe von vier und mehr Jahren verurteilt worden?
Wie viele sind deswegen aktuell zur Fahndung
ausgeschrieben?