7738/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Wald-Wild-Problematik

 

 

Eine der größten Bedrohungen des österreichischen Waldes in Zeiten des Klimawandels ist die bisher ungelöste Wald-Wild-Problematik. Viel zu hohe Schalenwilddichten führen seit Jahrzehnten zu einer drastischen Entmischung der österreichischen Wälder, v.a. der Schutzwälder, und verhindern vielerorts das Aufkommen einer standortgemäßen Naturverjüngung. Obwohl das bundesweite Wildeinfluss-Monitoring dies klar zeigt, gibt es keine substanzielle Reaktion seitens der zuständigen Behörden.

 

Durch das Fehlen wichtiger Mischbaumarten wie z.B. Eiche, Bergahorn und Tanne gehen die Biodiversität und der waldbauliche Spielraum, insbesondere in Zeiten des Klimawandels, verloren. Die Stabilität unserer Wälder und die Fruchtbarkeit der Waldböden werden damit nachhaltig und irreversibel negativ beeinflusst.

 

§ 16 Abs. 5 und 6 Forstgesetz lauten:

„5. Wurde eine durch jagdbare Tiere verursachte flächenhafte Gefährdung des Bewuchses festgestellt, so sind durch das zuständige Organ des Forstaufsichtsdienstes ein Gutachten über Ursachen, Art und Ausmaß der Gefährdung Vorschläge zur Abstellung der Gefährdung an die Jagdbehörde und an den Leiter des Forstaufsichtsdienstes beim Amt der Landesregierung zu erstatten. Diesem kommt in den landesgesetzlich vorgesehenen Verfahren zum Schutz des Waldes gegen waldgefährdende Wildschäden Antragsrecht und Parteistellung zu.“

6. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat jährlich einen Bericht über Art und Ausmaß der Waldverwüstungen und insbesondere der flächenhaften Gefährdungen des Bewuchses durch Wild, die Gutachtertätigkeit der Forstbehörden und die Maßnahmen der Jagdbehörden sowie deren Erfolg, gegliedert nach Bundesländern, im Internet zu veröffentlichen.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie viele Verfahren gem. § 16 Abs. 5 Forstgesetz wurden im Jahr 2010 von Amts wegen eingeleitet, wie viele aufgrund von Anzeigen (bitte um eine Darstellung pro Bundesland)?

 


2.    Wurden Anträge von den jeweiligen LeiterInnen des Forstaufsichtsdienstes der Länder gestellt und wurde von der Parteistellung Gebrauch gemacht? Wenn ja, wie oft und von welchen Forstaufsichtsdienstleiter/inne/n (bitte um eine Darstellung pro Bundesland)?

 

3.    Wo sind die Hauptschadensgebiete in Österreich bzw. auf welchen Waldflächen lässt sich eine flächenhafte Gefährdung von Wald durch Wild ausschließen?

 

4.    Kann ausgeschlossen werden, dass auf Waldflächen, die von einer forstlichen Förderungsmaßnahme betroffen sind, eine flächenhafte Gefährdung vorliegt?

 

5.    Wie viele Forstbehördenorgane sind FunktionärInnen im jeweiligen Landesjagdverband wie z.B. Hegeringleiter oder Bezirksjägermeister? Wie viele üben die Jagd im eigenen Dienstbezirk aus? Wie viele Verfahren gem. §16 Abs. 5 wurden von diesen eingeleitet?

 

6.    Welche PolitikerInnen auf Bundes- und Landesebene üben die Jagd aus? Werden von diesen Einladungen z.B. von der Österreichischen Bundesforste AG oder wichtigen Entscheidungsträgern aus der Wirtschaft angenommen? Wenn ja, in welchem Umfang? Welche/r „jagende“ Politiker/in ist gleichzeitig Funktionär/in im Landesjagdverband?

 

7.    Warum liegen die Wildschadensberichte 2007 – 2010 gem. § 16 Abs.6 noch nicht vor? Wann kann mit diesen gerechnet werden?

 

8.    Welche konkreten Maßnahmen mit welchen Erfolgen wurden bis dato zur Abstellung der Wildschäden bzw. des hohen Wildeinflusses, resultierend aus den Ergebnissen des letzten Wildschadensberichts und dem Wildeinfluss-Monitoring seit 2006 seitens der Forstbehörden durchgeführt?

 

9.    Ab welchem Wildeinfluss gemäß Wildeinflussmonitoring wird von „Wildschaden“ gesprochen?

 

10.  Welche Ergebnisse liefert die österreichische Waldinventur 2007-2009 hinsichtlich der Wildschäden?

 

11.  Wie hoch beziffern Sie monetär die aktuellen jährlichen Schäden durch Schalenwild in Österreich? Was ist Ihre Meinung dazu?

 

12.  Was sind die Ursachen für die Verdreifachung der Stammschäden durch Neuschälungen in Kärnten von der Waldinventur 2000-2002 bis zur Waldinventur 2007-2009? Ist es möglich, dass die Einführung der Selbstverwaltung durch die Jägerschaft (Abschussplangenehmigung) in Kärnten die Wildschäden signifikant beeinflusst hat?

 

13. Gibt es Schutzwälder, insbesondere im Hinblick auf Lawinen-, Steinschlag- und Wildbachgefährdung, welche sich aufgrund erhöhter Wildstände nicht ausreichend verjüngen können? Wenn ja,

 

a) welche jagdlichen Maßnahmen mit welchen Erfolgen wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt?

 

b) wie hoch sind die jährlichen Kosten der Wildbach- und Lawinenverbauung, welche aufgrund nicht vorhandener Waldverjüngung und daher verminderter Schutzwirkung in Form von technischen Verbauungen veranschlagt werden müssen?