7740/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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ANFRAGE

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Datenmissbrauch mit gerichtlichen Exekutionsdaten

In die - öffentlich nicht einsehbaren - Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens („Exekutionsdatenbank“) wurden alle gerichtlichen Exekutionsverfahren gegen BürgerInnen gelistet, auch unabhängig vom eigentlichen Ausgang des Verfahrens. Eine überaus große Anzahl von Menschen ist davon betroffen.

Nun liegen konkrete Informationen vor, dass Hausdurchsuchungen beim Wirtschaftsauskunftsdienst Deltavista und Co durchgeführt wurden und dabei auch massive Rechtsverletzungen im Bereich der Justiz bekannt geworden sind. So soll die Fa. Deltavista und Co rechtswidrig auf die gerichtliche Exekutionsdatenbank zugegriffen haben. Es stellt sich die Frage in welchem Umfang und warum über viele Jahre dieser Datenmissbrauch möglich war.

Mittlerweile wurde die Exekutionsdatenbank aufgrund gehäufter Beschwerden im Rahmen der Zivilverfahrens-Novelle 2009 ersatzlos aufgehoben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

  1. Stimmt es, dass private Firmen rechtswidrig auf gerichtliche Exekutionsdaten nach der Exekutionsordnung zugegriffen haben?

2.     In welchem Zeitraum erfolgte diese rechtswidrige Nutzung?

3.    In welchem Umfang erfolgte die rechtswidrige Nutzung?

4.    Wie viele Verfahren  bzw. Daten wie vieler Personen waren davon betroffen?

5.    Welche privaten Firmen waren an der rechtswidrigen Nutzung beteiligt?

6.    Waren daran auch österreichische Unternehmen beteiligt?

7.    Waren daran auch Beamte/Mitarbeiter der Justiz beteiligt?


8.    Waren sonstige Bedienstete öffentlich-rechtlicher Einrichtungen oder Körperschaften beteiligt?

  1. Seit wann hatte das BMJ Kenntnis von den rechtswidrigen Abfragen?
  2. Wie hat das BMJ von den rechtswidrigen Abfragen erfahren?
  3. Welche Schritte hat man zur Verhinderung der rechtswidrigen Abfragen gesetzt?
  4. Welche Sicherheitsmaßnahmen hat das BMJ in der Vergangenheit ergriffen, um rechtswidrige Abfragen zu identifizieren und zu verhindern?
  5. Welche Sicherheitsmaßnahmen werden derzeit gesetzt?
  6. Welche ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen sind für die Zukunft geplant?
  7. Die Kenntnis von Exekutionsverfahren kann schwere Nachteile für die Betroffenen haben. Wurden die Betroffenen der rechtswidrigen Abfragen gemäß § 24 Abs. 2a DSG 2000 von dieser Datenschutzverletzung informiert?
  8. Wenn ja, wann und in welcher Form?
  9. Wenn nein, warum nicht?
  10. Wurde sichergestellt, dass die rechtswidrig weitergegebenen Daten tatsächlich gelöscht und eine weitere Verwendung unterlassen wird?
  11. In welcher Form wurde das sicher gestellt?
  12. Wer hatte einen wirtschaftlichen Nutzen von der rechtswidrigen Datenverwendung?
  13. In welcher Form und Höhe?
  14. Wie wurde sichergestellt, dass dieser wirtschaftliche Nutzen abgeschöpft wurde?
  15. Welche Maßnahmen hat das BMJ zusätzlich getroffen um Missbräuche bei den anderen Datenanwendungen (Grundbuch, Firmenbuch, Justizdaten, Daten der Strafgefangenen, ...) des BMJ zu verhindern?
  16. Sind dem BMJ aus den letzten 10 Jahren weitere Vorfälle bekannt, bei denen Daten, für die das BMJ verantwortlich sind, missbräuchlich verwendet wurden?
  17. Welche Strafbestimmungen waren davon betroffen?
  18. In welchen Bundesländern und Jahren fanden diese Datenmissbräuche statt?