7740/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Datenmissbrauch mit gerichtlichen Exekutionsdaten
In die - öffentlich nicht einsehbaren - Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens („Exekutionsdatenbank“) wurden alle gerichtlichen Exekutionsverfahren gegen BürgerInnen gelistet, auch unabhängig vom eigentlichen Ausgang des Verfahrens. Eine überaus große Anzahl von Menschen ist davon betroffen.
Nun liegen konkrete Informationen vor, dass Hausdurchsuchungen beim Wirtschaftsauskunftsdienst Deltavista und Co durchgeführt wurden und dabei auch massive Rechtsverletzungen im Bereich der Justiz bekannt geworden sind. So soll die Fa. Deltavista und Co rechtswidrig auf die gerichtliche Exekutionsdatenbank zugegriffen haben. Es stellt sich die Frage in welchem Umfang und warum über viele Jahre dieser Datenmissbrauch möglich war.
Mittlerweile wurde die Exekutionsdatenbank aufgrund gehäufter Beschwerden im Rahmen der Zivilverfahrens-Novelle 2009 ersatzlos aufgehoben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
2. In welchem Zeitraum erfolgte diese rechtswidrige Nutzung?
3. In welchem Umfang erfolgte die rechtswidrige Nutzung?
4. Wie viele Verfahren bzw. Daten wie vieler Personen waren davon betroffen?
5. Welche privaten Firmen waren an der rechtswidrigen Nutzung beteiligt?
6. Waren daran auch österreichische Unternehmen beteiligt?
7. Waren daran auch Beamte/Mitarbeiter der Justiz beteiligt?
8. Waren sonstige Bedienstete öffentlich-rechtlicher Einrichtungen oder Körperschaften beteiligt?