7747/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen auf Basis eines widerrechtlich abgehörten Telefonats

 

Die Zeitung „Österreich“ vom 21.02.2011berichtete folgendes:
„Polizei hört Reporter-Handys ab
* Skandal um Peter Alexanders Tod * Staatsanwaltschaft ermittelte
Ein offenbar abgehörtes Telefongespräch zwischen zwei Journalisten leitete "Mordermittlungen" zum Tod Peter Alexanders ein.

Wien. Immer peinlicher für die gesamte Bundesregierung wird die Polizeiund Justiz-Groteske rund um den Tod von Peter Alexander. ÖSTERREICH enthüllte gestern: Das Bundeskriminalamt ermittelte, ob Peter Alexanders Tod "unnatürlich" gewesen sei, -sprich: Mord. Basis dafür: offenbar illegal abgehörte Telefonate.

Seit gestern steht fest: Die Staatsanwaltschaft hat tagelang (!) Recherchen durchgeführt. Als Anlass dafür wird ein "Gespräch" genannt, das ÖSTERREICH-Herausgeber Wolfgang Fellner geführt hat. Die skurrile "Staatsaffäre" stellt sich wie folgt dar:

Anruf am Handy. Dienstag letzter Woche - drei Tage nach Alexanders Tod - wurde ÖSTERREICH-Herausgeber Wolfgang Fellner von einer Journalistin einer führenden deutschen Tageszeitung am Handy angerufen. Sie teilte Fellner mit, dass sie Infos von einem engen Vertrauten Alexanders habe, wonach der Entertainer nicht auf natürliche Weise gestorben sei. Sie bat den ÖSTERREICH-Herausgeber um seine Einschätzung. Fellner sagte, er halte die Darstellung für absurd und den "Vertrauten" für unzuverlässig. Fellner: "Ich habe zum Tod von Alexander außer diesem Telefonat kein weiteres Gespräch geführt - weder mit Informanten noch mit Polizei oder Justiz."

Polizei meldet sich. Am Donnerstag um 8 Uhr früh meldete sich dann ein Beamter des Wiener Landeskriminalamts beim ÖSTERREICH-Herausgeber. Die Staatsanwaltschaft fordere seine "Einvernahme" zum Tod von Peter Alexander. Als Fellner ablehnte und betonte, er besitze dazu keine Informationen, las ihm der LKA-Beamte eine "Sachverhaltsdarstellung" vom Leiter des Wiener Landeskriminalamts vor: Der Direktor des Bundeskriminalamts, General Franz Lang, habe "in kleinem Kreis" mitgeteilt: "Ein Gespräch von Wolfgang Fellner habe ergeben, dass der ÖSTERREICH-Herausgeber Unterlagen darüber besitze, dass Peter Alexander keines natürlichen Todes gestorben sei." Fellner: "Ich dachte, ich bin in einem Kottan-Film oder bei Orwell. Ich habe mit General Lang noch nie in meinem Leben gesprochen."

Check. Fellner rief umgehend BKA-Direktor Lang an, und beschwerte sich. Lang betonte, er habe nie behauptet, mit Fellner gesprochen zu haben.

"Peinlich". Wenig später meldete sich der Leiter des LKA Wien, Brigadier Alfred Tikal, bei Fellner und entschuldigte sich. Auf eine Einvernahme werde verzichtet, ÖSTERREICH gebeten, den Fall "nicht an die große Glocke zu hängen", alles sei "furchtbar peinlich", das Ganze vielleicht "a b' soffene Gschicht".

Ermittlung. Inzwischen hatte auch die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen zum "unnatürlichen Tod" von Peter Alexander aufgenommen. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, Hofrätin Marie-Luise Nittel: "Es gab eine Meldung vom Bundeskriminalamt, dass Herr Wolfgang Fellner Informationen besitzt, der Tod von Peter Alexander sei unnatürlich gewesen. Daraufhin haben wir begonnen zu ermitteln."

Eingriff. Medien-Anwalt Peter Zöchbauer sieht in dem Vorfall "den bisher schwersten Bruch des Redaktions-Geheimnisses". "Hier ist offenbar ein internes Gespräch zwischen zwei Journalisten abgehört worden. Justiz und Polizei wurden aktiv, bevor eine Veröffentlichung erfolgte. Ein heftiger Verstoß gegen alle in Österreich geltenden Gesetze und gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention."

Involviert sind ranghöchste Beamte von Polizei und Justiz: BKA-Direktor Franz Lang ist Österreichs wichtigster Polizeibeamter, direkt Ministerin Fekter unterstellt. Von ihm stammen die Infos vom - offenbar illegal abgehörten - Gespräch. Marie-Luise Nittel ist Leitende Staatsanwältin - sie berichtet in dieser Causa an Justizministerin Bandion-Ortner.

Im Innenministerium laufen seit gestern Untersuchungen. Kommentar: "Eine hochnotpeinliche Geschichte, die nicht passieren darf. Aber: Es wurde kein Journalist abgehört." Mehrere Parteien bereiten parlamentarische Anfragen vor.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Wer hat die Meldung vom Bundeskriminalamt an die Staatsanwaltschaft gemacht?
  2. War Ihnen bekannt woher diese Informationen stammen?
  3. Wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft hinterfragt, woher diese Informationen stammen?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft hinterfragt, wie das Bundeskriminalamt an diese Informationen gekommen ist?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Wurde das Abhörprotokoll übermittelt?
  8. Wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft hinterfragt, auf welcher rechtlichen Basis dieses Telefongespräch abgehört wurde?
  9. Wenn nein, warum nicht?
  10. Wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft hinterfragt, warum dieses Telefongespräch abgehört wurde?
  11. Wenn nein, warum nicht?
  12. Wie gedenken Sie in dieser Causa weiter vorzugehen?