7752/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.02.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kilometergeld für E-RollstuhlfahrerInnen
Im Zuge unserer Tätigkeit wurden wir mit folgender Situation konfrontiert:
Herr G. muss im Rahmen seines Dienstverhältnisses als Angestellter Dienstfahrten absolvieren. Diese Fahrten erledigt er zu Gänze mit seinem Elektrorollstuhl., für den er selbst aufzukommen hat.
Das amtliche Kilometergeld beträgt für
· PKW € 0,42
· Motorräder bis 250 ccm € 0,14
· Motorräder über 250 ccm € 0,24
· für jeden Mitfahrer und Mitfahrerinnen € 0,05
· Fahrrad bzw. zu Fuß für die ersten 5 km € 0,24
· Fahrrad bzw. zu Fuß ab 6 km € 0,47
Für Fahrten mit dem Rollstuhl ist ein Kilometergeld jedoch noch immer nicht vorgesehen.
E-Rollstühle sind weder PKW, noch Motorräder oder Fahrräder. Es wird auch keine Wegstrecke „zu Fuß“ zurückgelegt, da ja nicht gegangen, sondern gefahren wird.
Die Streckenbewältigung erfolgt nicht mit Muskelkraft, sondern beim E-Rollstuhl mittels Stromverbrauch, so wie dies auch bereits bei PKW, Motorrädern und Fahrrädern sein kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: