7772/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Lugar, Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Bundesklimaschutzgesetz

 

Wann können wir endlich mit einem Bundesklimaschutzgesetz rechnen? 2008 gab es vom damaligen Umweltminister Pröll einen Entwurf, der stark kritisiert und nicht zuletzt auch durch die vorgezogenen Neuwahlen wieder verworfen wurde. Dann hörte man längere Zeit nichts von einem Bundesklimaschutz, obwohl die Forderung nach einem solchen seitens der Bevölkerung nach wie vor präsent war. Im Juni 2010 einigten sich Bund und Länder auf eine Grundsatzvereinbarung über ein Klimaschutzgesetz. Bundesminister Berlakovich sprach gar von einem „historischen Durchbruch beim österreichischen Klimaschutz.“ Mit einer legistischen Umsetzung rechnete der Umweltminister bis zum Herbst. Heute, ein halbes Jahr später warten wir noch immer darauf. Nicht umsonst beurteilte das BZÖ die zitierte Einigung auf ein Klimaschutzgesetz als „Nullmeldung.“

 

Im Hintergrund der lange verleugneten, aber nicht mehr zu verneinenden Kyoto-Zielverfehlung wäre ein rasches Handeln (auch im Hinblick auf die Periode ab 2013) geboten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wann kann mit einer Vorlage eines Klimaschutzgesetzes konkret gerechnet werden?

 

  1. Warum konnte im Herbst 2010 noch kein Klimaschutzgesetz vorgelegt werden?

 

  1. Haben Sie vor das Bundesklimaschutzgesetz in den Verfassungsrang zu heben?

 

  1. Haben Sie vor Atomkraft im Bundesklimaschutzgesetz explizit abzulehnen?

 

  1. Ist das Bundesklimaschutzgesetz konkret mit der Energiestrategie abgestimmt? Wenn ja, in wie fern? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Die Kosten bei Nichterreichen der Emissions-Ziele ab 2013 sollen in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden. Gibt es diesbezüglich bereits eine konkrete Einigung über die Festsetzung? Wo bzw. wie wird diese Vereinbarung festgesetzt werden?

 

  1. In wie fern sollen die Länder zur Verantwortung gezogen werden, wenn es keine Änderung des Status Quo (Änderung der Kompetenzen zwischen Bund und Länder) geben wird?