7781/J XXIV. GP
Eingelangt am
01.03.2011
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Anfrage
des Abgeordneten Kickl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Bezug einer Invaliditätspension durch den mutmaßlichen Kindesmörder Milosav M.
Der Name Milosav M. geistert seit Wochen durch die Medien. Er soll den kleinen Cain, den Sohn seiner Lebensgefährtin, schwer misshandelt und mit einem stumpfen Gegenstand auf ihn eingeschlagen haben bis er tot war. Der mutmaßliche Kindesmörder soll laut Medienberichten eine Invaliditätspension in der Höhe von brutto 1150,50 Euro erhalten. Milosav M. leide an einer „Anpassungsstörung mit längerdauernder depressiver Reaktion“, wird berichtet, begründet durch den multiplen Gebrauch von Substanzen, also Drogenmissbrauch. Wegen Gewaltdelikten, Diebstahl und Drogendelikten kam er bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Wer hat das Fachgutachten mit der Diagnose „Anpassungsstörung mit längerdauernder depressiver Reaktion“ erstellt?
2. In der Annahme, dass es sich in diesem Fall nur um eine befristete Invaliditätspension handeln kann, stellt sich die Frage, wie viele Anträge auf Gewährung einer Invaliditätspension durch Milosav M. bisher bereits gestellt wurden?
3. Welche Berechnungsmethode liegt dem Bescheid zugrunde?
4. Warum wird bei Antragstellung und somit vor Gewährung einer Invaliditätspension aufgrund einer geminderten Arbeitsfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit eine Therapie nicht zwingend vorgeschrieben?
5. Warum wird während des Bezuges einer Invaliditätspension aufgrund einer geminderten Arbeitsfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit eine Therapie nicht zwingend vorgeschrieben?