7799/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.03.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Bankomat und Kriminalität
Die APA202 vom 22.02.2011 berichtete folgendes:
„Nach Bankomat-Sprengung - Bisher keine Hinweise
Utl.: Maskierte flüchteten mit schwarzem Kombi der Marken Audi oder
BMW =
Wien (APA) - Die Polizei tappt nach der Bankomat-Sprengung in Wien-Favoriten in der Nacht auf Montag weitgehend im Dunkeln. Bisher sind keine Hinweise eingegangen, sagte Polizeisprecher Roman Hahslinger zur APA. Zumindest zwei Maskierte waren kurz nach 3.00 Uhr in die Raiffeisen-Filiale in der Alma-Rose-Gasse 2 eingedrungen und hatten Gas in einen Geldautomaten geleitet, das sie dann elektrisch zündeten. Mit zwei Geldkassetten waren sie geflüchtet.
Weder Zeugenaussagen noch die Spurensicherung dürften sehr vielversprechend verlaufen sein. Hahslinger zufolge fanden die Ermittler weder DNA-Spuren noch Fingerabdrücke. "Sie waren komplett maskiert." Einziger, sehr vager Ansatzpunkt: Bei dem Fluchtwagen dürfte es sich um einen schwarzen Kombi der Marken Audi oder BMW, 3er-Serie, gehandelt haben.
Sorgen dürfte der Polizei der Umstand bereiten, dass Bankomat-Sprenger erstmals in Wien zuschlugen. Bisher war man davon ausgegangen, dass die Täter, die es auf Geldautomaten abgesehen hatten, eher einen Bogen um die Bundeshauptstadt machten. Die Gefahr, zu früh entdeckt zu werden, sei zu groß und die Fluchtwege oft zu kompliziert, lauteten die Argumente. Nach der jüngsten Tat muss dieser Standpunkt nun überdacht werden.
Die Sicherungsmaßnahmen, die bisher vor allem Geldinstitute in grenznahen Regionen für ihre Geräte ergriffen haben, sollten nun auch in Wien verstärkt angewendet werden. Dazu zählen besonders feste Verankerungen der Automaten im Boden, Farbbomben, welche die Geldscheine unbrauchbar machen, sowie Vorkehrungen gegen das Einleiten von Gas in die Bankomaten. Hahslinger: "Wir stehen permanent mit den Banken in Kontakt, die Sicherheitseinrichtungen
werden laufend verbessert."“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: