7844/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend IGLO-Omega3-Fischstäbchen

 

 

Unter Omega3-Fettsäuren versteht man spezielle ungesättigte Fettsäuren, die lebensnotwendig für den menschlichen Organismus sind und zugeführt werden müssen, weil der Körper diese nicht selbst herstellen kann. Dieser Stoff ist vor allem in pflanzlichen Ölen und Fischen vorhanden. Aufgrund der Wichtigkeit für den Körper gehen auch immer mehr Lebensmittelhersteller dazu über, diese lebensnotwendigen Fettsäuren explizit auf ihren Produkten auszuweisen. In IGLO’s Omega3-Fischstäbchen sollen allerdings annähernd die gleichen Inhaltsstoffe enthalten sein, allerdings ist der Preis viel höher und die Packung gleichzeitig kleiner.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Mit welchen bestehenden Maßnahmen unterbindet ihr Ministerium, dass für den Konsumenten irreführende Omega3-Angaben auf Lebensmitteln gemacht werden?
  2. Ist Ihnen der konkrete Vorwurf in Bezug auf Fischstäbchen der Marke IGLO bekannt?
  3. Wenn ja, welche Schritte werden Ihrerseits ergriffen?
  4. Wenn der Vorwurf bekannt ist und keine Schritte ergriffen werden, warum nicht?
  5. Wenn nein, werden Sie diesem Vorwurf nachgehen?
  6. Wenn ja, binnen welchem Zeitraum?
  7. Wenn ja, bis wann werden Ergebnisse vorliegen?
  8. Wenn nein, warum nicht?
  9. Ist gegenwärtig in Österreich geregelt, ab welchem Gehalt von Omega3 ein Produkt als „reich an dieser Fettsäure“ bezeichnet werden darf?

  1. Wenn ja, wie hoch muss dieser Gehalt sein?
  2. Wenn nein, warum liegt eine solche Regelung nicht vor?
  3. Wenn nein, ist von Ihrer Seite angedacht, eine solche in Zukunft zu erlassen?
  4. Welche präventiven Maßnahmen sind in Zukunft angedacht, um die Irreführung des Konsumenten zu vermeiden?