8048/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft  im Jahr 2010 - Entziehung der Gewerbeberechtigung“

 

Gewerbeberechtigte, die wiederholt Ausländer unerlaubt beschäftigen, kann die Gewerbeberechtigung auf Antrag der Abgabenbehörde entzogen werden. Derartige Anträge wurden aber in den letzten Jahren in den wenigsten Bundesländern gestellt.

 

2009 wurden in Wien 139 Anträge gestellt. Gewerbeberechtigungen in 6 Fällen entzogen. In Oberösterreich gab es 3 Anträge mit einem Entzug der Gewerbeberechtigung. In den anderen Bundesländern wurden von der Abgabenbehörde keine Anträge gestellt. Ähnlich die Situation in den Jahren zuvor:

2008 wurde in Wien 56 Anträge gestellt und 45 Verfahren eingeleitet. In 5 Fällen wurde die Gewerbeberechtigung entzogen. In vier weiteren Bundesländern wurden 9 Anträge gestellt, in 5 Fällen die Gewerbeberechtigung entzogen. 2007 wurden in Wien 43 Anträge gestellt und 33 Entziehungsverfahren eingeleitet. In vier Fällen wurde die Gewerbeberechtigung rechtskräftig entzogen. In Oberösterreich 8 Anträge gestellt und einmal entzogen.

 

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe z.B. Erkenntnisse vom 28.2.1995, Zl. 94/04/0076 und vom 7.5.1997, Zl. 95/09/0276) ist ab zwei rechtskräftigen Bestrafungen wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern eine „wiederholte unerlaubte Beschäftigung“ anzunehmen.


 

Einleitung des Verfahrens zur Entziehung der Gewerbeberechtigung (Gesetzestext)

„§ 30 a. Die Abgabenbehörde kann die Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen wiederholter unerlaubter Beschäftigung von Ausländern beantragen. Die Abgabenbehörde hat im Verfahren Parteistellung und ist berechtigt, Berufung gegen Bescheide zu erheben. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales ist berechtigt, gegen Bescheide, die in letzter Instanz ergangen sind, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Die zuständigen Behörden haben Ausfertigungen solcher Bescheide unverzüglich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu übermitteln“.

 

Aus den vorliegenden Antworten ergibt sich, dass die meisten Entziehungsverfahren von den Behörden eingestellt wurden. 2007 – 2009 wurden insgesamt 250 Anträge nach § 30a gestellt, insgesamt 22-mal wurde die Gewerbeberechtigung entzogen. Beschwerden an den VwGH wurden in den letzten Jahren nie erhoben.

Aus systematischen Gründen werden dieselben und ergänzende Fragen gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele Anträge nach § 30a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wurden 2010 von den Kontrollbehörden (Abgabebehörden) oder anderen Behörden gestellt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

2.      Welche Branchen (bzw. Gewerbe) waren von diesen Anträgen betroffen (Auflistung auf Branchen und Bundesländer)?

 

3.      Wie viele Verfahren wurden 2010 deswegen geführt (Aufschlüsselung auf Branchen und Bundesländer)?

 

4.      Wie viele dieser Verfahren wurden 2010 eingestellt (Aufschlüsselung auf Branchen und Bundesländer)?


 

5.      In wie vielen Fällen hat die Abgabenbehörde gegen diesbezügliche Bescheide eine Berufung erhoben (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Branchen)?

 

6.      In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2010 aufgrund eines Antrages nach § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz die Gewerbeberechtigung rechtskräftig entzogen (Aufschlüsselung auf Branchen und Bundesländer)?

 

7.      In wie vielen Fällen hat das Ministerium im Jahr 2010 in diesem Zusammenhang Beschwerde an den VwGH erhoben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

8.      Wie viele Verfahren nach § 1 UWG auf Unterlassung und Schadenersatz, die von Mitbewerben, Vereinigungen zur Förderung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmen oder Sozialpartner erhoben wurden, wurden im Jahr 2010 diesbezüglich geführt?
Zu welchen Ergebnissen führten diese Verfahren?

 

9.      Warum haben in den letzten Jahren nur wenige der Abgabenbehörden in den Bundesländern einen Antrag nach § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz gestellt?
Wie ist dieses Missverhältnis zu erklären?

 

10.  Wird die zit. Rechtssprechung des VwGH grundsätzlich (d.h. in allen Fällen) als Maßstab für Anträge nach § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz genommen und von den Abgabenbehörden in den Bundesländern nach 2 rechtskräftigen Verurteilungen ein Antrag nach § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz gestellt?
Wenn nein, warum nicht?

 

11.  Woran scheiterten in so vielen Fällen nach einem Antrag gemäß § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz der Entzug der Gewerbeberechtigung durch die zuständige Behörde?
Warum wurden aus Sicht des Ressorts die meisten Verfahren in den letzten Jahren eingestellt?
Wie wurden diese – in Anbetracht der vorliegenden Rechtsprechung – begründet?


 

12.  Wie viele illegal beschäftigte Ausländer wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 bei Kontrollen von den Abgabenbehörden oder anderen Behörden aufgefunden (Aufschlüsselung auf Jahre, Branchen und Bundesländer)?

 

13.  Wie vielen Gewerbetreibenden wurde in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 wiederholte unerlaubte Beschäftigung im Sinne der VwGH Rechtssprechung nachgewiesen? In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen unerlaubter Beschäftigung (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Branchen)?

 

14.  Wie viele Betriebe wurden in diesen Jahren öfter als einmal wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern rechtskräftig verurteilt (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Branchen)?