8060/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend die Entsorgungskosten von Streusplitt

 

 

 

Die derzeit gültige Fassung des „Bundesgesetzes über eine nachhaltige Abfallwirtschaft“ sieht vor, Streusplitt in der Entsorgung wie Müll zu behandeln. Dadurch entstehen Österreichs Gemeinden hohe und wie Studien belegen, ungerechtfertigte Kosten. Das Streugut muss auf Massendeponien entsorgt werden. Die anfallenden Kosten liegen – inklusive Altlastensanierungsbeitrag - bei 126 Euro pro Tonne. Im Einkauf kostet eine Tonne bloß 12 Euro. Der Vergleich offenbart erhebliche Unverhältnismäßigkeiten.

Dabei ist Streusplitt in der Regel unter umwelt- und gesundheitspolitischen Gesichtspunkten als vollkommen harmlos zu bezeichnen. Die Menge an enthaltenen Kohlenwasserstoffen ist ebenso unbedenklich wie die Konzentration an polyzyklischen, aromatischen Kohlenwasserstoffen. Diese liegt in den meisten Fällen unter der Nachweisbarkeitsgrenze. Die geltende Regelung ist folglich aus fachlicher Hinsicht nicht gerechtfertigt, sie widerspricht der Empirie. Es wäre vermutlich völlig unbedenklich, den Splitt in Zukunft in Bodenaushubdeponien zu entsorgen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Welche Mengen an Streusplitt sind pro Jahr im Schnitt österreichweit bzw. aufgeteilt auf die einzelnen Bundesländer zu entsorgen?

2.    Welche Mengen an Streusplitt werden pro Jahr im Schnitt österreichweit bzw. aufgeteilt auf die einzelnen Bundesländer tatsächlich entsorgt?

3.    Halten Sie die derzeitigen Entsorgungskosten in Höhe von 126 Euro je Tonne Streusplitt für gerechtfertigt?

4.    Sind Gesetzesänderungen hinsichtlich der künftigen (Weiter)Verwendung und dem Umgang mit Streusplitt, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit einer Entsorgung in Bodenaushubdeponien geplant und wenn ja, welche?


5.      Inwieweit ist daran gedacht, dass bei der Ausbesserung von Straßen und Wegen künftig Streusplitt verwendet werden darf?

6.    Auf welche Expertisen bezieht sich Ihre Argumentation?

7.    Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen aus dem Altlastensanierungsbeitrag?

8.    Wie hoch ist der Anteil an Einnahmen, die auf die Entsorgung von Streusplit zurückzuführen sind (absolut und relativ)?