8130/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.

betreffend Katalogisierung der Strafen gemäß KFG

 

 

Das derzeit gültige Kraftfahrgesetz wurde erstmals am 23. Juni 1967 beschlossen. Seitdem gab es 67 größere und kleinere Änderungen und Novellen. Dadurch ist dieses Gesetz teilweise unlesbar geworden; in zumindest einigen Punkten entspricht es mittlerweile auch nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit.

 

Bei den Strafen nach dem Kraftfahrgesetz gibt es in Bezug auf den Strafrahmen keine Unterscheidung nach der Schwere des Delikts. Eine Unterteilung der Delikte nach 3 Kategorien (leicht – mittel – schwer) und daran gebunden ein entsprechender Strafrahmen scheinen mehr als 40 Jahre nach dem Beschluss dieses äußerst wichtigen Gesetzes und nach vielen Jahren der Diskussion endlich notwendig.

 

Der parlamentarische Verkehrsausschuss hat bereits im September 2005 (!) im Zuge der Beratungen der 26. KFG-Novelle eine Ausschussfeststellung hinsichtlich eines auf den jeweiligen Schweregrad des Deliktes abgestellten gestaffelten Strafrahmens beschlossen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde die bereits vor Jahren angeregte und vom Verkehrsausschuss bereits im September 2005 (!) in einer Ausschussfeststellung beschlossenen Anregung zur Unterteilung der Delikte nach 3 Kategorien aufgegriffen und eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet bzw. in einer anderen Art und Weise an die Autofahrerclubs, die gesetzlichen Interessenvertretungen, dem Kuratorium für Verkehrssicherheit und Behördenvertretern herangetreten?


 

2.    Wer gehört dieser Arbeitsgruppe an, wie oft hat diese Arbeitsgruppe bislang getagt und welche Zwischenergebnisse gibt es bislang?

 

3.    Wann soll ein zwischen den Autofahrerclubs, den gesetzlichen Interessenvertretungen, dem Kuratorium für Verkehrssicherheit und Behördenvertretern akkordierter Vorschlag in Bezug auf die Unterteilung der Delikte nach 3 Kategorien vorgelegt werden?

 

4.    Wann soll es als Ergebnis zu einer Novelle des KFG mit einer Unterteilung der Delikte nach 3 Kategorien kommen?

 

5.    Inwieweit ist geplant, das derzeit gültige Kraftfahrgesetz, erstmals am 23. Juni 1967 beschlossene Gesetz samt seiner vielen Änderungen neu zu verfassen, zu modernisieren und den aktuellen Anforderungen anzupassen?