8162/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kuzdas

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst

betreffend der rechtlichen Situation von Feriaipraktikantlnnen [1] und Ferialarbeiterlnnen [2] im öffentlichen Dienst

Aus vielen Gesprächen mit Jugendlichen und möglichen ArbeitgeberInnen für Ferialarbeit oder Ferialpraxis wurde den unterzeichneten Abgeordneten eine Reihe von Problemen in diesem Bereich bekannt.

Zum einen verlangen mittlere und höhere Schulen bzw. Universitäten von ihren Schüle- rInnen bzw. StudentInnen die nachgewiesene Leistung einer, einen bestimmten Zeit- raum umfassenden, einschlägigen Ferialpraxis, um den für den Schul- bzw. Univer- sitätsabschluss erforderlichen Praxisbezug nachzuweisen.

Zum anderen ist es im Interesse von Schülerinnen, Schülern, Studentinnen und Stu- denten gelegen, ihre finanzielle Situation während der Ferien durch Ferialarbeit aufzu- bessern.

Die derzeitige Rechtslage bringt aber für viele, potentielle Anbieter von Praktikums- oder Ferialarbeitsstellen Unsicherheiten. So wurde den unterfertigten Abgeordneten eine Fül- le von Fällen geschildert, in welchen Ferialarbeit- oder Praktikumsarbeitgebern nach Abschluss der Beschäftigung weitere SV - Beiträge u. a. m. vorgeschrieben wurden. Daher wird es für unsere Jugendlichen zunehmend schwieriger, die - für ihre Ausbildung nötigen oder zur Verbesserung der finanziellen Situation erforderlichen - Praktikums- oder Ferialarbeitsplätze zu erreichen, da sich potentielle ArbeitgeberInnen vor der Unsi- cherheit scheuen und daher lieber keine PraktikantInnen oder Ferialarbeiterlnnen ein- stellen. Andererseits werden Feriaipraktikantlnnen zu Bedingungen - im Besonderen finanzielle Bedingungen [3] - beschäftigt, die nahezu inakzeptabel sind.

 

Da dieser Umstand aus der Sicht der freiwilligen oder verpflichtenden FerialarbeiterInnen oder PraktikantInnen unzumutbar scheint, und in der Anfragebeant- wortung des BMASK (3586/AB) auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst verwiesen wird, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst nach-stehende

Anfrage

1.               Nach welchen arbeitsrechtlichen Vorschriften (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) können Ferialpraktikantlnnen, die zur Absolvierung einer Pra- xis während der Ferien von ihren Ausbildungseinrichtungen verpflichtet sind, in der Bundesverwaltung und in den wirtschaftlichen Betrieben des Bundes beschäftigt werden?

2.       Gibt es im Öffentlichen Dienst Projekte mit Sonderregelungen oder Zuschüssen für die Beschäftigung von Ferialpraktikantlnnen (siehe Fußnote 1) und Ferial- arbeiterlnnen (siehe Fußnote 2)? Wenn ja, für welche Bereiche, in welcher Höhe der Zuschüsse und für welche Dauer?

3.       Wie viele Ferialpraktikantlnnen und Ferialarbeiterlnnen waren im Jahr 2010 in ihrem Ressort beschäftigt? (Bitte um getrennte Angabe der Anzahl.)

4.       Ist geplant, im laufenden Jahr Ferialpraktikantlnnen und Ferialarbeiterlnnen in ihrem Ressort einzustellen? Wenn ja, wie viele? (Bitte um getrennte Angabe der Anzahl.)

5.       Beabsichtigen Sie arbeitsrechtliche Änderungen zur einfacheren und leichteren Be- schäftigung bzw. zur Verbesserung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen von Ferialpraktikantlnnen und Ferialarbeiterlnnen? Wenn ja, welche?

6.    Werden diese bereits für die Ferienmonate im Sommer 2011 zur Verfügung stehen? Wenn nein, warum nicht?


7.      Sind Sie der Ansicht, dass die Ermöglichung von nachzuweisenden Ferialpraktika ein auch vom Bund, von den Ländern und Gemeinden, aber auch von der Wirtschaft wahrzunehmender Aufgabenbereich und eine für die zukünftige Qualifikation unserer Jugendlichen unumgängliche, soziale Verantwortung darstellt? Wenn nein, warum nicht?

8.      Halten Sie es für sinnvoll, das Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden verpflichtet werden, Ferialpraktikantlnnen - die die Praxis für den schulischen Fort- schritt benötigen - in einem bestimmten Ausmaß aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?

9.      Werden im Jahr 2011 Lehrlinge in Ihrem Ressort, in nachgeordneten und allfällig vorhandenen angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, in aus- gegliederten Gesellschaften aufgenommen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?



[1] Pflichtpraktikum welches bestimmten Ausbildungsvorschriften bzw. Lehrplänen entspricht

[2] Ferialarbeiterlnnen im Sinne von Urlaubsersatzkräften, die keine Ausbildungsvorschriften bzw. Lehrplaninhalte erfüllen müssen

[3] Fälle mit einem Stundenlohn unter 5,00 sind bekannt