8212/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.04.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend externe Erstellung der Novelle zwecks Entschärfung des Korruptionsstrafrecht 2009

 

 

Im Sommer 2009 wurden die Strafbestimmungen für Korruption im Strafgesetzbuch entschärft. Das umstrittene Gesetz wurde von ExpertInnen massiv kritisiert.

Der damals zuständige Sektionschef für die Strafgesetzgebung DDr. Wolfgang Bogensberger wurde im Herbst 2009 aus seinem Amt entfernt. In seiner Abschiedsrede hat er zum Zustandekommen des Aufschnürens der Antikorruptionsgesetze wie folgt Stellung bezogen:

“Zu den weniger geglückten Legislativprozessen zählt wohl das Korruptionsstrafrechtsaufweichungsgesetz, mit dem den unverblümt offen vorgetragenen Wünschen von potenten Anfütterern und den von ihnen finanziell abhängigen Einrichtungen meines Erachtens allzu bereitwillig entsprochen wurde. Dieses Gesetz war auch ein Tiefpunkt in formaler Hinsicht, weil es in einer befremdlichen Distanzierung von der hauseigenen Straflegislative zunächst außer Haus vorbereitet worden war. Wir in der Straflegislative konnten zwar nachträglich noch die ärgsten handwerklichen Defizite an diesem Außer-Haus-Entwurf beseitigen, aber zufrieden oder gar stolz machte uns letztlich weder Inhalt noch Art des Zustandekommens dieses Gesetzes. Und heute zeigt sich, dass zwar Anfütterer und Angefütterte wieder einander symbiotisch zulächeln können, das Gesetz aber doch der internationalen Reputation Österreichs stark abträglich ist. Das scheint offenbar hingenommen zu werden, was ich als Ausdruck einer gewissen antiinternationalen Grundhaltung interpretiere.”

(Quelle: für Justiz Nr 33; 1. Oktober 2010)


Das Gesetz wurde damals im Schnellverfahren durch das Parlament „gejagt“. Nach nur zweiwöchiger Begutachtung, wurde das Gesetz trotz massiver Expertenkritik als Initiativantrag von ÖVP und SPÖ ins Parlament eingebracht. Diese unübliche Vorgangsweise soll auch damit zusammenhängen, dass die Beamten des Justizministeriums gegen das Gesetz rebelliert haben und nicht als Hausentwurf eingebracht wissen wollten. Die oben zitierte Rede des damaligen Sektionschefs würde das bestätigen.

 

Die Vorgangsweise ist einzigartig und zeigt, wie die Justizministerin die eigenen Beamten ausschalten musste, um den Zugriff der Lobbys sicher zu stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

Es wird ersucht, die Fragen einzeln zu beantworten.

 

1.    Warum wurde im Jahr 2009 der Entwurf hinsichtlich der Novellierung der Korruptionsstrafbestimmungen im Strafgesetzbuch außerhalb des Justizministeriums erstellt?

2.    Welche externe Stelle oder Person hat den Entwurf hinsichtlich der Novellierung der Korruptionsstrafbestimmungen im Strafgesetzbuch erstellt?

3.    Warum wurde diese Stelle oder Person ausgewählt?

4.    Wurde die Erstellung eines Entwurfs hinsichtlich der Novellierung der Korruptionsstrafbestimmungen im Strafgesetzbuch ausgeschrieben?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung des Entwurfs hinsichtlich der Novellierung der Korruptionsstrafbestimmungen im Strafgesetzbuch?

7.    Welche Personen, Lobbys, InteressensvertreterInnen oder VertreterInnen von Wirtschaftsunternehmen waren in die Erstellung des Entwurfs hinsichtlich der Novellierung der Korruptionsstrafbestimmungen im Strafgesetzbuch einbezogen?

8.    Wann wurde das letzte Mal vor der angesprochenen Novelle ein Gesetz im Bereich der Straflegislative „außer Haus“ erstellt?