8218/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.04.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Anzahl der Ortschaften in Kärnten, in denen zweisprachige Ortstafeln aufzustellen wären.
Mit dem Erkenntnis vom 29.03.2011 wurde die Topographieverordnung Kärnten idF. BGBl. II Nr. 245/2006, vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Bis 30.09.2011 muss es der Bundesregierung nun gelingen, eine Verfassungsmehrheit zu gewinnen, mit der die Aufstellung von Ortstafeln nachhaltig geregelt werden kann. Andernfalls müsste eine neue Topographieverordnung nach der geltenden Rechtslage erlassen werden.
Schon unsere parlamentarische Anfrage 7102/J, betreffend „verfassungskonforme Anzahl aufzustellender Ortstafeln in Kärnten“ zielte darauf ab, herauszufinden, in wie vielen Ortschaften nach aktueller Gesetzeslage (iSd. § 2 Abs. 1 Z 2 und Abs 2 VolksgruppenG sowie Art. 7 Z 3 StV von Wien sowie der entsprechenden Ortstafeljudikatur VfSlg. 16.404/2001[S1025] sowie VfSlg. 12.245/1989) zweisprachige Ortstafeln bzw. Ortsbezeichnungstafeln aufgestellt sein müssten. Ihre ausweichende Beantwortung (6997/ AB) hinterließ den Eindruck, dass Sie diese Frage nicht eindeutig beantworten wollten.
Als Bundeskanzler sind Sie für Gesetzgebung und Vollziehung der Volksgruppenrechte und daher auch mit der Topographieverordnung in Kärnten betraut. Es ist daher davon auszugehen, dass Ihr Amt über die notwendigen Berechnungen und Unterlagen verfügt und jene Ortschaften in Kärnten namentlich kennt, auf die die oben angeführten Minderheitenrechte anzuwenden wären. Ihre Antwort, die Anzahl der aufzustellenden Ortstafeln ergebe sich „aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, sowie landesgesetzlichen bzw. straßenpolizeilichen Regelungen“ war unzureichend. Die Rechtsgrundlagen sind bekannt, nicht aber namentlich jene Kärntner Ortschaften, in denen heute – nach dieser geltenden Rechtslage und Ihren Berechnungen zufolge - zweisprachige Orts- bzw. Ortsbezeichnungstafeln stehen müssten.
Grundsätzlich sind die laufenden Ortstafelverhandlungen sehr zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass sie für alle zufriedenstellend verlaufen und abgeschlossen werden können. Anzustrebende Ergebnisse von Verhandlungen sind aber nicht vorhersehbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: