Eingelangt am 04.04.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend unverschuldet ausgebürgert
durch Gesetzeslücke im Staatsbürgerschaftsgesetz
Die Problematik
von Kindern, die in aufrechten Ehen auf die Welt kommen, aber bei denen
oft Jahre bzw. Jahrzehnte später festgestellt wird, dass der eheliche
Vater nicht der leibliche ist, wodurch es immer wieder zu
Staatsbürgerschaftsverlusten der betroffenen Kinder bzw. Erwachsenen
gekommen ist, ist dem Gesetzgeber durchaus bewusst. Um diese Kinder und
Jugendlichen bzw. Erwachsene vor der Staatenlosigkeit oder plötzlicher
Ausbürgerung aus dem österreichischen Staatsverband zu schützen,
wurde 2009 dem Staatsbürgerschaftsgesetz eine neue Bestimmung
hinzugefügt. Dieser neue § 59 besagt, dass wenn der Betroffene selber
der Staatsbürgerschaftsbehörde "schriftlich anzeigt,
Staatsbürger kraft Abstammung ... nur vermeintlich gewesen zu sein, weil
eine Feststellung der Vaterschaft gemäß § 163 ABGB
nachträglich ergeben hat, dass ein Fall des § 7 oder § 7a nicht
vorlag", also der eheliche Vater nicht der leibliche war, der
Betroffene die Staatsbürgerschaft rückwirkend erwirbt.
Wie der Fall von Herrn Igor D. aufzeigt, der am 28.3.2011 in der Tageszeitung
"Kurier" berichtet wurde, weist diese Bestimmung allerdings
Lücken auf, vor allem wenn der Betroffene die neuen Fakten selber nicht
schriftlich angezeigt hat, da er beispielsweise von der Behörde nicht
richtig beraten wurde oder da er von den neuen Fakten selber keine Kenntnis
erlangt hatte. Um die Ausbürgerung bzw. Staatenlosigkeit von Personen zu
vermeiden, die als ÖsterreicherInnen sozialisiert wurden und bis ins
Erwachsenenalter in dem festen Glauben gelebt haben, ÖsterreicherInnen zu
sein, oder z.B. ihren Militärdienst für Österreich abgeleistet
haben, ist die Schließung dieser Gesetzeslücke notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Ist Ihnen der
Fall des Herrn Igor D. bekannt, der nach 21 Jahren als
österreichischer Staatsbürger und Wiener aufgrund einer
Gesetzeslücke im Staatsbürgerschaftsgesetz nun staatenlos ist?
- Wenn ja,
werden Sie etwas unternehmen, damit Herr D. seine seit seiner Geburt
bestehende, bisherige Staatsbürgerschaft möglichst ohne
bürokratischen Aufwand und lange Wartefristen wieder erlangen kann?
- Der § 59
des Staatsbürgerschaftsgesetzes sieht die (Wieder-)Erlangung der
Staatsbürgerschaft bei der oben beschriebenen Betroffenengruppe nur
dann vor, wenn der Betroffene von der Tatsache der "falschen"
Vaterschaft selber Kenntnis erlangt hat, aber nicht in Fällen, in
denen die Behörde davon Kenntnis erlangt und der Betroffene daher gar
nicht die Möglichkeit hat, die im § 59 verlangte schriftliche
Anzeige bei der Behörde zu machen. Sind Sie bereit dem Parlament eine
Gesetzesnovelle vorzulegen mit welcher die angesprochene Lücke
geschlossen wird?
a)
Wenn ja, bis wann?
b)
Wenn nein, warum nicht?
- § 13a des
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) sieht vor, dass die
Behörde "Personen, die nicht durch berufsmäßige
Parteienvertreter vertreten sind, die zur Vornahme ihrer
Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen in der Regel mündlich
zu geben und sie über die mit diesen Handlungen oder Unterlassungen
unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren hat". Im Fall
von Herrn D. dürfte die Staatsbürgerschaftsbehörde trotz
Vorsprache der Familie die (falsche) Auskunft erteilt haben, dass sich an
der Staatsbürgerschaft von Herrn D. trotz der nachträglichen
Anerkenntnis der Vaterschaft durch seinen leiblichen Vater nichts
ändere, da die Mutter ohnehin Österreicherin sei. Sind Sie der
Meinung, dass eine solche Auskunft eine Verletzung der Rechtsbelehrungspflicht
gemäß AVG darstellen würde?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen hätte dies im Fall von Herrn D., aber
auch
in anderen ähnlich gelagerten Fällen?
b) Wenn nein, warum nicht?
- Wie kann der
betroffenen, falsch belehrten Person dann bei auftretenden widrigen Folgen
wie beispielsweise plötzlichem Staatsbürgerschaftsverlust
geholfen werden?
- Was gedenken
Sie in solchen Fällen zu tun, wo die Betroffenen durch
mutmaßliche falsche Auskünfte der Behörden von einer
Anzeige gemäß § 59 StbG Abstand nehmen und später die
rechtlichen Konsequenzen allein zu tragen haben?
- Sind Sie
bereit, dem Parlament eine Gesetzesnovelle vorzulegen, mit welcher die
angesprochene Lücke dahingehend geschlossen wird, dass die
Staatsbürgerschaft auch dann rückwirkend gewährt wird, wenn
die Behörde vom genannten Sachverhalt Kenntnis erlangt hat und
den/die Betroffenen falsch informiert?
a)
Wenn ja, bis wann?
b)
Wenn nein, warum nicht?