8230/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.04.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Insichgeschäfte“ der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p

 

 

Einen besonders sensiblen Bereich stellt die Frage von sogenannten „Insichgeschäften“ von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern von Unternehmen dar, an denen der Bund wesentlich beteiligt ist. Bei der Frage und Bewertung der „Insichgeschäfte“ geht es sowohl um Geschäftsbeziehungen zur eigenen Person, als auch zu nahen Familienangehörigen, wie Ehemann, Kinder und Schwiegerkinder sowie Geschwister.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich erlaubt?

2.    Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

3.    Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich erlaubt?

4.    Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

5.    Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich genehmigungspflichtig?

6.      Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

7.    Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich genehmigungspflichtig?

8.    Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?


9.    Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich durch den Aufsichtsrat zu genehmigen?

10. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

11. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich durch den Eigentümer zu genehmigen?

12. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

13. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich durch den Aufsichtsrat zu genehmigen?

14. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

15. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich durch den Eigentümer zu genehmigen?

16. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

17. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich dem Wirtschaftsprüfer mitzuteilen?

18. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

19. Wurde das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich durch den Aufsichtsrat im Jahre 2010 genehmigt?

20. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

21. Wurde das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich durch den Eigentümer im Jahre 2010 genehmigt?

22. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

23. Wurde das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich durch den Aufsichtsrat genehmigt?

24. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

25. Wurde das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich durch den Eigentümer genehmigt?

26. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

27. Wurde das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p dem Wirtschaftsprüfer mitgeteilt?

28. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

29. Ist Ihnen insbesondere als Eigentümervertreter die Anbahnung eines Insichgeschäftes betreffend EDV-Neuvergabe beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?

30. Ist Ihnen insbesondere als Eigentümervertreter die Anbahnung und der Abschluss eines Insichgeschäftes betreffend Weihnachtsfeier 2010 beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?


31. Ist dem Aufsichtsrat die Anbahnung eines Insichgeschäftes betreffend EDV-Neuvergabe beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?

32. Ist dem Aufsichtsrat die Anbahnung und der Abschluss eines Insichgeschäftes betreffend Weihnachtsfeier 2010 beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?

33. Ist dem Wirtschaftsprüfer die Anbahnung eines Insichgeschäftes betreffend EDV-Neuvergabe beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?

34. Ist Wirtschaftsprüfer die Anbahnung und der Abschluss eines Insichgeschäftes betreffend Weihnachtsfeier 2010 beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?