8255/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Christian Höbart, Herbert Kickl, Werner Neubauer,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Leistung von Arbeitslosengeld an ehemalige Strafgefangene

 

 

Gemäß § 44 StVG ist jeder arbeitsfähige Strafgefangene verpflichtet, Arbeit zu leisten. Der Ertrag der Arbeit fließt dem Bund zu. Jene Strafgefangenen, die eine befriedigende Arbeitsleistung erbringen, erhalten eine Arbeitsvergütung für die von ihnen geleistete Arbeit gemäß § 51 StVG.

Durch die Arbeit in der Strafhaft entsteht auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Gemäß § 66a AlVG sind Personen, die sich auf Grund eines gerichtlichen Urteils in Strafhaft oder in einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme befinden und ihrer Arbeitspflicht nachkommen, für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert.

Bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld ist die Anwartschaft gemäß § 14 AlVG erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 24 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches insgesamt 52 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wie viele ausländische Häftlinge erwarben 2005 durch ihre Arbeit in der Haft einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Haft?

2.    Wie viele ausländische Häftlinge erwarben 2006 durch ihre Arbeit in der Haft einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Haft?

3.    Wie viele ausländische Häftlinge erwarben 2007 durch ihre Arbeit in der Haft einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Haft?

4.    Wie viele ausländische Häftlinge erwarben 2008 durch ihre Arbeit in der Haft einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Haft?

5.    Wie viele ausländische Häftlinge erwarben 2009 durch ihre Arbeit in der Haft einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Haft?


6.    Wie viele ausländische Häftlinge erwarben 2010 durch ihre Arbeit in der Haft einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Haft?

7.    In welcher Höhe wurde 2005 Arbeitslosengeld an Ausländer ausbezahlt, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld nur durch Arbeit in der Haft erworben hatten?

8.    In welcher Höhe wurde 2006 Arbeitslosengeld an Ausländer ausbezahlt, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld nur durch Arbeit in der Haft erworben hatten?

9.    In welcher Höhe wurde 2007 Arbeitslosengeld an Ausländer ausbezahlt, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld nur durch Arbeit in der Haft erworben hatten?

10. In welcher Höhe wurde 2008 Arbeitslosengeld an Ausländer ausbezahlt, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld nur durch Arbeit in der Haft erworben hatten?

11. In welcher Höhe wurde 2009 Arbeitslosengeld an Ausländer ausbezahlt, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld nur durch Arbeit in der Haft erworben hatten?

12. In welcher Höhe wurde 2010 Arbeitslosengeld an Ausländer ausbezahlt, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld nur durch Arbeit in der Haft erworben hatten?