8258/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend offene Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats

 

 

Die Menschenrechtssituation in Österreich wurde im Rahmen der universellen Menschenrechtsprüfung der Vereinten Nationen am 26. Jänner 2011 im Menschenrechtsrat in Genf erörtert. Die Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats hat dabei zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen. Zahlreiche dieser Empfehlungen hat die österreichische Delegation bereits angenommen, Für einige der Empfehlungen wurde eine Bedenkzeit bis zur Sitzung des Menschenrechtsrats im Juni ausbedungen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Weshalb ist geplant, die Empfehlung Brasiliens Nr. 93.31 „Sammlung und Aufschlüsselung von Daten über Fälle von Rassismus und Diskriminierung zum Zwecke einer Bewertung der Situation von Minderheiten, sowie ethnischer Gruppen in Österreich“, abzulehnen?

 

2.    Welche konkreten Schritte sind geplant, um Fälle von Rassismus und Diskriminierung gegenüber Minderheiten sowie ethnischen Gruppen in Österreich zu erfassen, um diese einer Bewertung unterziehen zu können?

 

3.    Weshalb ist geplant, die Empfehlung Spaniens Nr.93.42 „Annahme eines Nationalen Plans gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, welcher Aspekte wie Ausbildung und Schulung in Menschenrechten auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und ein Datenerfassungssystem zur Überwachung und Kontrolle fremdenfeindlicher u. rassistischer Handlungen enthält; Durchführung einer umfassenden Analyse der Wirksamkeit gesetzlicher Maßnahmen, mit welchen fremdenfeindliche Botschaften oder die rassendiskriminierende Verhetzung durch politische Parteien verboten u. bestraft werden sollen; Erstellung eines vereinfachten und flexiblen Mechanismus zur Aufarbeitung und Behandlung von Vorwürfen möglicher diskriminierender Behandlung durch Polizeibeamte und Behörde“, abzulehnen?

 

4.    Welche anderen, konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Ausbildung und Schulung in Menschenrechten auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung umzusetzen, um fremdenfeindliche und rassistische Handlungen zu überwachen und zu kontrollieren, um die Wirksamkeit gesetzlicher Maßnahmen zu überprüfen, mit welchen fremdenfeindlichen Botschaften oder die rassendiskriminierende Verhetzung durch politische Parteien verboten u. bestraft werden sollen und um einen vereinfachten und flexiblen Mechanismus zur Aufarbeitung und Behandlung von Vorwürfen möglicher diskriminierender Behandlung durch Polizeibeamte und Behörden zu erstellen?

 

5.    Weshalb ist geplant, die Empfehlung Brasiliens Nr. 93.46 „Sicherstellung, dass keine Kinder in Haft genommen werden“, abzulehnen?

 

6.    Welche Alternativen sehen Sie, die Rechte von Kindern, insbesondere in Bezug auf die Unterbringung in Polizei- bzw. Schubhaft, zu stärken.

 

7.    Weshalb ist geplant, die Empfehlung der Slowakei Nr.93.52 „Verbot der Praxis, Asylwerber – ohne Straffälligkeit – in Polizeihaft zu nehmen, mit besonderer Berücksichtigung von Minderjährigen und von Opfern von Menschenhandel“, abzulehnen?

 

8.    Mit welchen, anderen konkreten Maßnahmen planen Sie, die von Menschenrechtsrat konstatierte Praxis der Inhaftierung von nicht straffälligen Asylwerber/innen, insbesondere von Minderjährigen und von Opfern des Menschenhandels, abzuschaffen?

 

9.    Weshalb ist geplant, die zahlreichen Empfehlungen zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit abzulehnen?

 

10. Welche anderen, konkreten Maßnahmen sind geplant, um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit effizient zu bekämpfen?