8261/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend offene Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats

 

 

Die Menschenrechtssituation in Österreich wurde im Rahmen der universellen Menschenrechtsprüfung der Vereinten Nationen am 26. Jänner 2011 im Menschenrechtsrat in Genf erörtert. Die Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats hat dabei zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen. Zahlreiche dieser Empfehlungen hat die österreichische Delegation bereits angenommen, Für einige der Empfehlungen wurde eine Bedenkzeit bis zur Sitzung des Menschenrechtsrats im Juni ausbedungen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Weshalb ist geplant, die Empfehlung der Türkei Nr. 93.27 „Weitere Schritte zur verstärkten Bewusstseinsbildung und stärkeren Vermittlung von Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und Toleranz in den Lehrplänen, einschließlich eines muttersprachlichen Unterrichts für Schüler mit Migrationshintergrund“, abzulehnen?

 

  1. Welche weiteren Schritte sind geplant, um die Bewusstseinsbildung und Vermittlung von Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und Toleranz in den Lehrplänen zu verstärken, einschließlich eines muttersprachlichen Unterrichts für Schüler mit Migrationshintergrund?

  1. Weshalb ist geplant, die Empfehlung Ecuadors Nr. 93.50 „Ergreifung von Maßnahmen um Roma-Kindern das Recht auf Bildung in ihrer eigenen Sprache und entsprechend ihrer eigenen Kultur zu gewährleisten“, abzulehnen?

 

  1. Wie gedenken Sie ohne entsprechende Maßnahmen Roma-Kindern das Recht auf Bildung in ihrer eigenen Sprache und entsprechend ihrer eigenen Kultur zu gewährleisten?