8264/J XXIV. GP
Eingelangt am
07.04.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Gewalt gegen Kinder – Kindermisshandlungen in Österreich im Jahr 2010“
Mit der AB 4714/XXIV.GP vom 3.5.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen gerichtliche Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens einer wehrlosen Person mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder wegen Mordes an Kindern (bis 14 Jahre) kam es durch die Polizei, Ärzte, LehrerInnen, KindergärterInnen, Private oder sonstige Behörden (z.B.: Krankenhäuser, Jugendwohlfahrt oder Gesundheitsbehörden ) im Jahr 2010 (Aufschlüsselung der Anzeigen nach diesen Delikten auf die zuständigen Gerichten bzw. StA)?
2. Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf? Wie viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens einer wehrlosen Person mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder wegen Mordes an einem Kind wurden gegen einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige erstattet (Aufschlüsselung nach den erstatteten Anzeigen sowie auf zuständige Gerichte bzw. StA)?
3.
Zu wie
vielen diesbezüglichen Strafverfahren kam es im Jahr 2010?
Wie viele Personen waren in diesen
Strafverfahren als Angeklagte betroffen (Aufschlüsselung
auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
4.
Wie viele dieser Anzeigen bzw. Verfahren wurden diversionell erledigt
(Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
5.
Wie viele
Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt?
Wie wurden diese jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
6.
Wie viele
dieser Verfahren wurden in diesem Jahr eingestellt?
Wie wurden diese jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
7.
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen wegen
Kindesmisshandlung kam es in diesen Jahren?
Wie viele Personen wurden rechtskräftig verurteilt (Aufschlüsselung
auf Gerichte und Bundesländer)?
8. Welche Strafen wurden bei diesen Verurteilungen konkret ausgesprochen(Aufschlüsselung auf Gerichte)?
9.
Sieht das
Justizministerium zum Schutz von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf?
Wenn ja, worin liegt dieser?