8265/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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Anfrage

 

der Abgeordnete Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich 2010“

 

Mit der AB 6253/XXIV.GP vom 5.11.2010 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Daten für 2010 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

 

1.    Zu wie vielen Ermittlungen durch die Polizei wegen Quälens oder Vernachlässigen unmündiger oder wehrloser Personen (§ 92 StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§ 88 StGB), Körperverletzung (§ 83 - 87), Aussetzung (§ 82 StGB), fahrlässiger Tötung (§ 80 und 81 StGB), Totschlag (§ 76 StGB), Mordes (§ 75 StGB) oder wegen anderer Delikte an Kindern (bis 14 Jahre) kam es im Jahr 2010 (Aufschlüsselung der Ermittlungen auf Delikten und Bundesländer)?

 

2.    Wie teilen sich diese Ermittlungen im diesem Jahr auf?
Wie viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen der unter Frage 1 zitierten Delikte wurden gegen einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige erstattet (Aufschlüsselung der Ermittlungen Verdächtigte sowie auf Bundesländer)?


3.    Zu wie vielen diesbezüglichen Strafanzeigen kam es 2010? Wie viele Personen waren in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen?
In wie vielen Fällen handelte es sich um einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

 

4.    Vertreten auch Sie die Auffassung, dass der Staat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei Beispielen von konkreter Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung direkt in private Verhältnisse (d.s. Problemfamilien) eingreifen muss?
Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Sind Sie in diesen Zusammenhang auch der Auffassung, dass die Zahlung des Kindergeldes bzw. anderer Transferzahlungen vom Besuch ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen abhängig gemacht werden soll?
Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Sieht das Bundesministerium für Inneres aufgrund dieser beschriebenen Entwicklung zum Schutz von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf (z.B. Jugendwohlfahrtsrecht)?
Wenn ja, worin kann dies liegen?

 

7.    Welche konkreten Maßnahmen sollen aus Sicht des Innenministeriums gegen Verwahrlosungstendenzen in der Gesellschaft und in der Familie zum Schutz von Kindern ergriffen werden?