8266/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2011
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ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Steinhauser, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Bekämpfung von Amtsmissbrauch und Günstlingswirtschaft im Bereich der Gemeindepolitik am Beispiel von Windischgarsten/OÖ.

 

Interessenskonflikte zwischen öffentlichem Amt und Zivilberuf stehen bei PolitikerInnen immer wieder im Rampenlicht der kritischen Öffentlichkeit.

Wenn der Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz gleichzeitig als Immobilienmakler tätig ist, besteht im Sinne eines allgemeinen Rechtsverständnisses eine gewisse Unvereinbarkeit, insbesondere dann, wenn die politische Tätigkeit und Entscheidungsfindung direkte Auswirkungen auf den zivilberuflichen Erfolg in Form von zusätzlichen Provisionen hat.

Laut Medienberichten (Kirchdorfer Rundschau, 12. Juli 2009, OÖN, 2. und 3. Feb. 2011) wird im Abschlußbericht des Landeskriminalamtes Oberösterreich dem Bürgermeister von Windischgarsten Amtsmissbrauch und Betrug vorgeworfen:

Er habe als Gemeindeoberhaupt eine Baubewilligung für einen Teil des rutschgefährdeten Kühberges, zum Vorteil einer Fraktionskollegin erteilt und sein Amt missbraucht, weil er gleichzeitig in seiner zivil-beruflichen Tätigkeit als Grundstücksmakler bei der „Real Treuhand Vertriebs GmbH“ bei den Verkäufen mittels Provisionen auch persönlich davon profitiert habe. Der Wert dieser Gründe ist durch die Umwidmung auf Bauland von 1,125 Mill € auf rund 8 Mill. € vervielfacht worden.

Erschwerend kommt hinzu, dass auch der Landesrechnungshof Oberösterreich in einem Gutachten feststellt, dass es nur „schwer vorstellbar“ sei, dass der Bürgermeister von der Rutschgefahr jenes Hanges nichts gewusst habe, auf dem er dann als Makler Bauparzellen vermittelte. Darüber hinaus entstanden durch die Hangrutschungen im Rahmen der Bautätigkeiten erhebliche Schäden an einem unmittelbar angrenzenden Wohnhaus.


Laut Bericht der oberösterreichischen Nachrichten vom 19. Mai 2010 zeigt der Bürgermeister keine Einsicht im Hinblick auf die Unrechtmäßigkeit seines Vorgehens sondern stellt im Rahmen dieses Interviews fest: „Alle Vorwürfe sind widerlegt. Es wird daher das Verfahren einzustellen sein.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)        Werden Sie Unvereinbarkeitsregeln für Lobbying-Tätigkeiten von politischen Amtsträgern gesetzlich normieren?

2)        Wenn nein, womit begründen Sie das?

3)        Sind ihrer Meinung nach gesetzlichen Novellierungen notwendig, um künftig Korruption und Amtsmissbrauch auf Bezirks- und Gemeindeebene bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Umwidmungen bestmöglich hintanzuhalten?

4)        Wenn ja, welche?

5)        Wenn nein, wieso nicht?

6)        In welchem Stadium befindet sich das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, bzw. mit welchem Datum wurde es eingestellt?

7)        Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden von der Staatsanwaltschaft in dieser Sache bereits angeordnet?

8)        Wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang bereits einvernommen?

9)        Stimmen Sie zu, dass alle im gegenständlichen Fall vom Landeskriminalamt OÖ erhobenen Vorwürfe im gegenständlichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren bereits widerlegt sind?