8269/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.04.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Kickl, Ing. Hofer, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend pflegebedürftige Asylwerber

 

Die Grundversorgungsvereinbarung nach Art. 15a B-VG definiert in Artikel 1 als Ziel der Vereinbarung die Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die im Bundesgebiet sind.

Nach Artikel 6 der Vereinbarung umfasst die Grundversorgung auch Maßnahmen für pflegebedürftige Personen.

Artikel 9 der vorliegenden Vereinbarung legt die Kostenhöchstsätze für die Erfüllung der Aufgaben inklusive aller Steuern und Abgaben fest. Für die Sonderunterbringung für pflegebedürftige Personen ist hier ein Betrag von 2.480 Euro pro Person und Monat angesetzt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Asylwerber haben die Sonderunterbringung für pflegebedürftige Menschen im Jahr 2008 genutzt?

2.    Wie viele Asylwerber haben die Sonderunterbringung für pflegebedürftige Menschen im Jahr 2009 genutzt?

3.    Wie viele Asylwerber haben die Sonderunterbringung für pflegebedürftige Menschen im Jahr 2010 genutzt?

4.    Wie hoch waren die Kosten für die Sonderunterbringung von pflegebedürftigen Asylwerbern im Jahr 2008?

5.    Wie hoch waren die Kosten für die Sonderunterbringung von pflegebedürftigen Asylwerbern im Jahr 2009?

6.    Wie hoch waren die Kosten für die Sonderunterbringung von pflegebedürftigen Asylwerbern im Jahr 2010?


 

7.    Ist bekannt, dass ob dieser Tatsache Personen nur um Asyl ansuchen, um sich in Österreich pflegen zu lassen?

8.    Wurden Maßnahmen getroffen, um einem Missbrauch in diesem Bereich vorzubeugen?

9.    Wenn ja, welche?

10. Wenn nein, warum nicht?