8290/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.04.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Abschiebeversuch trotz psychischen Ausnahmezustands, Familie P.
Die tschetschenische Asylwerberfamilie P., die im Freunde Schützen Haus untergebracht ist, sollte aufgrund der Dublin-Verordnung nach Polen abgeschoben worden. Die Mutter, die durch ihre Fluchtgeschichte und unter der Unsicherheit einer Abschiebung, psychisch schwer belastet war, beging am 6. März 2010 einen Selbstmordversuch und wurde daraufhin in eine psychiatrische Akutstation in Wien eingewiesen. Die Betreuerin der Familie, Karin Klaric, gibt an, sie habe seit der Einlieferung der Mutter am 6. März mehrmals versucht Leitung der Wiener Fremdenpolizei zu erreichen. Sie habe mehrere Nachrichten hinterlassen mit der Bitte um dringenden Rückruf wegen Familie P. gebeten und darauf hingewiesen, dass die gesamt Familie sich in einem psychischen Ausnahmezustand befindet.
Am 8. März 2010 tauchte die Fremdenpolizei im Haus der zwei daheim gebliebenen Söhne Magomed und Khisar auf, um die Abschiebung durchzuführen. Letztendlich wurde die Abschiebung von der Fremdenpolizei abgebrochen, da aufgrund der im Spital aufhältigen Mutter eine Abschiebung rechtlich nicht möglich war. Es hieß, man werde die ärztlichen Befunde der Mutter anfordern. Zurück blieben zwei sehr verstörte Jugendliche.
Am 9. März wurde den beiden Söhnen, die ihre Mutter im Spital besuchten mitgeteilt, dass eine Amtsärztin der Polizei auf sofortige Untersuchung der Mutter bestehe. Die bereits vorliegenden Befunde der Spitalsärzte wurden hierbei offensichtlich gar nicht erst eingeholt. Letztendes wurde auch dieser Versuch der Fremdenpolizei abgebrochen, da es hierfür im Spitalsgesetz keine rechtliche Grundlage gab. Die Betreuer der Familie kritisieren die Vorgehensweise der Fremdenpolizei „der dadurch entstandene seelische Schaden der Familie ist nicht messbar.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a) Falls dies noch vor der Amtshandlung am 8. März war: Weshalb wurden dennoch FremdenpolizistInnen zu den zwei Söhnen im „Freunde schützen“ Haus geschickt, um die Abschiebung vorzunehmen?
b) Falls dies erst während der Amtshandlung war, wurde diese daraufhin sofort abgebrochen?
a) Falls ja, was bezwecken Sie mit solchen Doppeluntersuchungen psychisch schwer kranker bzw. labiler Personen?
b) Falls ja, was ist die konkrete gesetzliche Grundlage für diese Vorgehensweise bzw. die Weisung?