8305/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Grenzüberschreitende Gerichtsverfahren“

 

Es liegt der Vorschlag der Kommission vor, das bestehende Verfahren für die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen (Reform Brüssel I). Nach Ansicht der Kommission werden diese Vorschläge für eine schnellere und kostengünstigere Beilegung von grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten sorgen, mit Einsparungen zwischen 2 000 und 12 000 EUR in einzelnen Fällen (Kommissionspräsident José Manuel Barroso).

 

Es liegt der Vorschlag der Kommission vor, dass bestehende Verfahren für die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen. Nach Ansicht der Remission werden diese Vorschläge für eine schnellere und kostengünstigere Beilegung von grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten sorgen mit Einsparungen zwischen 2.000 und 12.000 Euro in einzelnen Fällen (Kommissions-Präsident José Manuel Barroso).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.                  Hält das Ressort das geltende „Exequaturverfahren“ für kompliziert und kostenaufwendig oder dient dieses Verfahren der rechtsstaatlichen Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen im Zivil,- und Handelssachen?
Hält auch das Ressort dieses Verfahren für nicht zeitgemäß?

 


2.                  Wie oft wurde 2008, 2009 und 2010 in Österreich ein Exequaturverfahren durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

3.                  Welche Zahlen liegen für diese Jahre aus den anderen Mitgliedsstaaten vor (Aufschlüsselung auf MS und Jahre)?

 

4.                  Welche Einsparungen können in Österreich durch Abschaffung des Exequaturverfahrens erzielt werden?

 

5.                  In wieweit wird durch diese Abschaffung konkret der Schutz europäischer Verbraucher gestärkt?