8307/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend MedAustron in Wiener Neustadt (Niederösterreich)
Am 16. März 2011 wurde der Grundstein für die Errichtung von MedAustron, einem Zentrum für Krebsforschung und Krebsbehandlung in Wiener Neustadt, gelegt. Das hunderte Millionen Euro teure Großprojekt, finanziert durch Stadt, Land und Bund, sieht eine ambulante Behandlung von KrebspatientInnen und die Forschung mit Ionenstrahlen vor. Die Charakteristik des Strahls, der bei MedAustron erzeugt wird „soll nicht das ganze Gewebe durchdringen, sondern ist der Länge nach bis zu 27 Zentimeter einstellbar, sodass jeder Punkt des Körpers erreicht werden kann. Die Wirkung des Strahls entfaltet sich zum Großteil an dessen eingestelltem Endpunkt. Damit gelingt es, das Gewebe vor dem Tumor mit weitaus geringerer Energie zu durchstrahlen, als das bei herkömmlichen Bestrahlungstherapien der Fall ist. Mit einem dreidimensionalen Scanning-System lassen sich alle Punkte in einem lokalisierten Tumor millimetergenau bestrahlen“, berichtet das Magazin Format in seiner Ausgabe vom 11.3.2011[1].
Weiters wird berichtet, dass laut medizinischer Leiterin Romana Mayer die
bisherigen Studien Erfolge bei Primärtumoren ohne Metastasierung zeigen
würden, die sich in der Nähe strahlensensibler Organe befinden. Auch
solle wegen der Nebenwirkungsarmut die Bestrahlung vor allem auch bei
krebskranken Kindern gut geeignet sein. Die therapeutischen Ergebnisse von
Krebserkrankungen sollen durch die Ionentherapie verbessert werden, wie etwa
bei Bindegewebs- und Knochenkrebs sowie bei Lungentumoren, sagt Dietmar Georg,
Leiter der Abteilung Medizinische Strahlenphysik an der MedUni Wien und
Mitglied des medizinischen Beiratsausschusses von MedAustron in eben dieser
Ausgabe des Magazins.
Äußerst zeitnahe zum Errichtungsstart von MedAustron hat der
Rechnungshof (RH) in seiner Reihe Bund 2011/2[2] zum Ziel einer Beurteilung der Zweckmäßigkeit und der
Wirtschaftlichkeit der Errichtung von MedAustron, der Einbettung in die
Gesundheits– und Krankenanstaltenplanung, der Finanzplanung sowie des
Projektmanagements von MedAustron zu erreichen, seinen
Bericht veröffentlicht. In den einleitenden Worten auf der Homepage des
Rechnungshofes werden die vorgesehenen Errichtungskosten, der Worst Case und
die weiteren Finanzierungskosten bis zum Jahr 2046 in einer Höhe von
insgesamt rund 500 Millionen Euro genannt: Die
vorgesehenen Kosten für die Errichtung laut Businessplan vom Jänner
2010 betragen rund 186 Millionen Euro, im Worst Case bis zu rund 223 Millionen
Euro, die Finanzierungskosten bis zum Jahr 2046 weitere bis zu rund 274
Millionen Euro. Die Errichtungskosten sind der Höhe nach nicht limitiert.
Davon wird ein erheblicher Teil durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung getragen. Anlässlich des Festaktes zur Grundsteinlegung sprachen Bundesministerin Karl von einer „Strahlkraft nach Mittel- und Osteuropa“. Der niederösterreichische Landeshauptmann sprach zusammengefasst davon, dass MedAustron kein Allheilmittel sein kann, aber ein Symbol der Hoffnung.
Die Wiener Zeitung[3] macht auch auf die groben Mängel im Risikomanagement aufmerksam: Der Businessplan beruht großteils auf Schätzungen, die Abgeltung der Therapiekosten ist ebenso unklar wie die Zahl der PatientInnen. Trotz Bundeszuschüssen von 118 Millionen Euro besteht sowohl bei der Errichtung als auch beim Betrieb ein erhebliches finanzielles Risiko. Völlig ungeklärt ist auch noch die Abgeltung der PatientInnenbehandlungen durch die Sozialversicherungsträger.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: